MandantenJournal 1/2022

Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. (09421) 787 08 – 0 D-94315 Straubing Hans-Adlhoch-Straße 13 Telefon: (09421) 787 08-0 Telefax: (09421) 787 08-18 mail: info@steuercompany.com web: www.steuercompany.com Philipp Mayer Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater Wussten Sie, dass Ehegatten nicht automatisch juristische Vertreter des jeweils anderen sind? Nein? Dann wird der Artikel zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Sie interessieren. Er fasst viel Wissenswertes rund ums Thema Vorsorge zusammen. Ähnliche aufschlussreich ist die Frage, die gleich in dieser Ausgabe beantwortet wird: Wem wird der Gewinn zugerechnet, wenn ein Grundstücksbesitzer eine Veräußerung anbahnt, das betreffende Grundstück aber am Tag des Verkaufs vorher an seine Kinder schenkt? Ob das als Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu werten ist, musste schließlich das oberste Steuergericht entscheiden. Auch die meisten anderen Fälle auf den folgenden Seiten beschäftigten Gerichte. Sollten Sie ebenfalls Beratungsbedarf bei einer Angelegenheit haben, die vor dem Richter landen könnte, kontaktieren Sie uns. Wir besprechen alle möglichen Schritte – gerne auch ohne gleich ein Gericht einzuschalten. Ausgabe 1 / 2022 Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, ist das nicht ein und dasselbe? Nein, in der Vorsorgevollmacht geht es darum, eine Person seines Vertrauens für sich handeln zu lassen, wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Patientenverfügung legt man fest, auf welche medizinische Behandlung man im Notfall verzichten möchte oder welche Behandlung man sich wünscht. Das hilft dem behandelnden Arzt und auch den Angehörigen, im Sinne der schwerkranken Person zu handeln. Muss eine Patientenverfügung handschriftlich verfasst werden? Nein, das stimmt nicht. Es reicht ein Vordruck oder Formular, das eigenhändig mit Datum unterschrieben ist. Ist eine Patientenverfügung nur gültig, wenn ein Arzt mit unterschreibt? Nein, es ist zu Nachweiszwecken empfehlenswert, aber nicht notwendig. Ist es richtig, dass ein Ehepaar gar keine Vorsorgevollmacht braucht? Diese Aussage ist falsch. Der Ehegatte ist nicht juristischer Vertreter des anderen. Er darf nicht gesundheitliche oder geschäftliche Entscheidungen für den anderen treffen. Auch die Aussage, dass man wegen fehlender Angehöriger, denen man eine Vollmacht geben könnte, nichts regeln kann, ist falsch. In solchen Fällen empfehlenswert ist eine sogenannte Betreuungsverfügung. Darin schlägt der Verfasser einen Wunschbetreuer vor, den das Betreuungsgericht im Ernstfall einsetzen soll. Auch die Aussage ist nicht richtig, für die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung müsse man zum BÜRGERLICHES RECHT Vorsorge: Das sollten Sie wissen Was ist, wenn ich nicht mehr selbst für mich sorgen kann, sei es wegen eines Unfalls oder einer Krankheit? Dann wäre es oft angebracht, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu haben.  Besser rechtzeitig regeln, was passieren soll, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. © Barabas Attila

Wir beraten Sie gerne: Tel. (09421) 787 08 – 0 EINKOMMENSTEUER Grundstücksverkauf nach Schenkung Hat jemand die Veräußerung eines Grundstücks angebahnt, liegt kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn er das Grundstück vorher unentgeltlich auf seine Kinder überträgt und diese es dann an einen Dritten veräußern; der Veräußerungsgewinn ist dann bei den Kindern zu erfassen. Ein Steuerpflichtiger hatte im Jahr 2011 ein Grundstück gekauft, im Jahr 2012 übertrug er das Eigentum an seine beiden Kinder. Am gleichen Tag verkauften die Kinder das Grundstück. Die Verkaufsverhandlungen mit dem Dritten waren allein vom Steuerpflichtigen geführt worden. Das Finanzamt sah darin einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und wollte den Veräußerungsgewinn nicht den Kindern, sondern demSteuerpflichtigen zurechnen. Steuern sparen ist für sich allein noch kein Missbrauch Der Fall ging bis zum obersten deutschen Steuergericht. Dieses gab dem Steuerpflichtigen recht. Begründet wurde das mit dem Wortlaut des § 23 Einkommensteuergesetz. Nach diesem ist für den Fall des unentgeltlichen Erwerbs die Anschaffung des Wirtschaftsguts dem Rechtsnachfolger, also dem Beschenkten zuzurechnen. Diese Regelung dient gerade dazu, dass es zu keinem Missbrauch führt. Denn dadurch soll verhindert werden, dass Grundstücke, die generell zehn Jahre steuerverstrickt sind, durch unentgeltliche Übertragung aus der Steuerverhaftung ausscheiden und beim Rechtsnachfolger mangels Anschaffung nicht steuerverstrickt wären. Nach den Richtern ist gerade das eine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauchsfällen. Der Gesetzgeber hat mit der Formulierung zu erkennen gegeben, dass durch die unentgeltliche Übertragung die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nicht umgangen werden soll. Auch der Umstand, dass der Veräußerungsgewinn bei den Kindern niedriger besteuert wird als beim Steuerpflichtigen, führt nach Aussage des Gerichts nicht zur Annahme eines Missbrauchs. Denn das Bestreben, Steuern zu sparen, macht für sich allein eine Gestaltung noch nicht unangemessen im Sinne der Missbrauchsvorschriften. ■ Notar. Beides ist auch ohne notarielle Bestätigung gültig. Lediglich zu Verträgen über Grundstücke oder Firmen wäre eine notarielle Vollmacht notwendig. Muss der Wohnsitz gewechselt werden, zum Beispiel weil jemand in ein Pflegeheim einer anderen Gemeinde wechselt, reicht für die Ummeldung eine beglaubigte Vorsorgevollmacht, die kostengünstig von Stadtverwaltung oder Landratsamt ausgestellt wird. ■ EINKOMMENSTEUER Ein Arbeitszimmer muss nicht erforderlich sein Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Eine Flugbegleiterin hatte insgesamt 134 Reisetage. Sie machte einen Betrag von Euro 1250 für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend. Sie trug vor, dass ihr beim Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Finanzamt und das später angerufene Finanzgericht lehnten das ab mit der Begründung, dass für sie ein Arbeitszimmer nicht erforderlich sei, die Arbeiten für ihre Firma hätte sie auch am Küchentisch, im Esszimmer oder einem anderen Raum erledigen können. Die Flugbegleiterin ging mit ihrem Fall bis zum Bundesfinanzhof. Dieser gab ihr recht. Das Finanzgericht hätte den Werbungskostenabzug zu Unrecht und mit Hinweis auf die wegen des zeitlich geringen Nutzungsumfangs fehlende Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers abgelehnt. Nach den Richtern ist ein häusliches Arbeitszimmer ein Raum, der seiner Ausstattung nach der Erzielung von Einnahmen dient und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Es ist in seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden und dient vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten. Entspricht ein Raum nach seinem äußeren Bild durch seine Einrichtung mit Büromöbeln dem Typus des Arbeitszimmers, muss er ausschließlich zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Wenn feststeht, dass etwaige sonstige private Tätigkeiten in dem Raum imVerhältnis zur steuerrelevanten Nutzung des Arbeitszimmers als untergeordnet einzustufen sind, können die Aufwendungen für das Arbeitszimmer grundsätzlich alsWerbungskosten berücksichtigt werden. ■ Kindern darf ein Grundstück kurz vor dem Verkauf übertragen werden, um Steuern zu sparen. © DOC RABE Media

www.steuercompany.com ARBEITSRECHT Zweifel an einer Krankschreibung Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis und legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vor, die ab diesem Tag und genau für den Zeitraum der Kündigungsfrist gilt, kann das den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern. Eine kaufmännische Angestellte teilte mit, dass sie nicht mehr zur Arbeit erscheinen werde. Zugleich mit der Kündigung reichte sie eine auf den gleichen Tag datierte ärztliche Bescheinigung über eine voraussichtlich bis zum Ende der Frist geltende Arbeitsunfähigkeit ein. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung, die Arbeitnehmerin wehrte sich dagegen. Der Fall ging bis vor das Bundesarbeitsgericht: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist. Zweifel wegen der zeitlichen Übereinstimmung Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Aufgrund der zeitlichen Übereinstimmung zwischen Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Kündigungsfrist bestanden ernsthafte Zweifel an einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann den Beweiswert dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben. Gelingt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert der ärztlichen AUB zu erschüttern, ist es Sache des Arbeitnehmers, konkrete Tatsachen darzulegen, die den Schluss auf eine bestehende Erkrankung zulassen. Es ist also von ihm nachzuweisen, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente verordnet wurden. Das hatte die Arbeitnehmerin nicht getan. ■ EINKOMMENSTEUER Basisrente und Finanzamt Beim Thema staatlich geförderte Altersvorsorge denken viele zuerst an die Riester-Rente. Doch die hat ein Problem: Die vorgeschriebene Beitragsgarantie verhindert eine attraktive Kapitalanlage und viele namhafte Anbieter ziehen sich aus dem Markt zurück. Aber es gibt Alternativen. Mit der Basisrente existiert ein steuerlich anerkanntes Altersvorsorgeprodukt. Am Markt dominieren dabei Versicherungsangebote, aber es gibt auch Fondsanbieter, wie z. B. die DWS, die Basisrenten als Fondssparplan auflegen. Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Im Jahr 2022 können 94 %der Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Satz steigt bis 2025 auf 100 %. Es gilt 2022 eine Obergrenze von 25.639 Euro für Westdeutschland, für Ostdeutschland etwas geringer. Für Ehegatten gilt der doppelte Betrag. Die wichtigsten Merkmale Steuerlich anerkannte Basisrenten müssen eine staatliche Zertifizierungsnummer aufweisen. Die Rentenzahlungen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der Anteil der Besteuerung richtet sich nach dem Jahr der ersten Rentenzahlung. Die Basisrente ist nicht kündbar. Sie ist nicht übertrag- oder beleihbar. Für Kapitalanleger interessant: Es fällt keine Abgeltungsteuer an. Fazit: Die Basisrente kann eine gute Alternative zur Riester-Rente sein. Sie ist ein unkompliziertes Instrument, das sich – im Versicherungsmantel oder auch als Fondssparplan – durch die steuerliche Förderung der Beiträge gut zum Aufbau einer Altersvorsorge eignet. ■ ARBEITSRECHT Urlaub gewähren vor fristloser Kündigung Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten sollte vor einer außerordentlichen Kündigung der Resturlaub des Arbeitnehmers deutlich zugesagt und gewährt werden. Ein Arbeitgeber kündigte einem Arbeitnehmer fristlos. Dabei regelte er: Für den Fall der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung gelte ich Ihnen bis zum Kündigungszeitpunkt den nicht genommenen Urlaub ab. Für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung kündige ich Ihnen hilfsweise ordentlich, wobei Sie Ihren nicht genommenen Urlaub sofort nehmen. Die gezahlte Abgeltung ist als Zahlung des Urlaubsentgelts zu verstehen. In der Folge kameswegen der Urlaubsansprüche zum Streit zwischen den Parteien, der Fall ging bis vor das Landesarbeitsgericht. Dieses gab auch wegen der Formulierung in der Kündigung demArbeitgeber recht. Nach den Richtern hatte der beklagte Arbeitgeber dem Kläger wirksam Urlaub gewährt, den Urlaubsanspruch und durch die vorbehaltlose Zusage der Auszahlung des Urlaubsentgelts auch erfüllt. Der Arbeitgeber hatte vorsorglich Urlaub gewährt für den Fall, dass die von ihm ausgesprochene außerordentliche Kündigung unwirksam sein sollte. Wichtig war, dass die Erfüllung des Anspruchs auf Urlaub gewährt wird. Sonst könne nämlich nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung verzichtet. Da nur im Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eine Arbeitspflicht besteht, ist ab der Freistellung des Arbeitnehmers nicht klar, ob eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, von der eine Befreiung möglich ist. ■ © BillionPhotos.com © Jenny Sturm

Impressum: steuercompany steuerberatungsgesellschaft mbh D-94315 Straubing, Hans-Adlhoch-Straße 13 Tel.: (09421) 787 08 – 0 · Fax: (09421) 787 08 – 18, e-mail: info@steuercompany.com · www.steuercompany.com Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ohne Gewähr und können eine persönliche Beratung durch uns nicht ersetzen! Redaktion und Gestaltung: InfoMedia News & Content GmbH, www.infomedia.co.at KURIOS Muss Flugpersonal Essen versteuern? Bei der unentgeltlichen Gestellung von Mahlzeiten an Bord von Flugzeugen für das Personal auf Lang- und Mittelstreckenflügen mit Flugdienstzeiten von über 6 Stunden handelt es sich nicht um Arbeitslohn. Eine Fluggesellschaft wehrte sich gegen das Ansinnen der Finanzbehörde, das an die Mitarbeiter während des Flugs ausgereichte Essen als Sachbezüge zu versteuern. Der Fall ging bis vor das Finanzgericht. Dieses hatte dann aber für Flüge über 6 Stunden keine Steuerpflicht gesehen. Bei der unentgeltlichen Mahlzeitengestellung handelt es sich zwar um Arbeitslohn. Ob im konkreten Fall die Mahlzeiten aber Entgelt für die Arbeitsleistung sind oder im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Fluggesellschaft sind, war hier zu klären. Nahrungsaufnahme erfüllt menschliches Bedürfnis Arbeitnehmern gewährte Vorteile sind nach den Richtern dann kein Arbeitslohn, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Grundsätzlich handelt es sich bei Abgabe von Mahlzeiten zwar um Vorteile, die dem Arbeitnehmer für die Beschäftigung gewährt werden. Denn die Nahrungsaufnahme erfüllt ebenso wie die Bekleidung ein allgemeines menschliches Bedürfnis und ist deshalb mit einem erheblichen eigenen Interesse des Arbeitnehmers verbunden. Die Rechtsprechung sieht jedoch keine Steuerpflicht, wenn die Mahlzeiten während der Arbeit überwiegend betriebsfunktionalen Zielsetzungen dienen. Die Fluggesellschaft legte nachvollziehbar dar, dass die Essensgestellung in erster Linie erfolgte, einen effizienten Ablauf während der Flugzeiten zu gewährleisten. Denn während des Flugs boten sich keine Möglichkeiten, dass die Piloten und das Kabinenpersonal sich selbst versorgten oder während ihrer Einsätze zum Essen gingen. Ein Kühlschrank und eine Kochgelegenheit ist in einem Flugzeug auch regelmäßig nicht vorhanden. ■ EINKOMMENSTEUER Fahrtenbücher dürfen kleinere Mängel aufweisen Geringfügige Mängel bei der Führung eines Fahrtenbuch führen nicht dazu, dass es nicht anerkannt wird und dass stattdessen die sogenannte ein 1%-Regel angewendet wird. Dem Geschäftsführer einer GmbH wurde ein Pkw auch für die Nutzung zu privaten Zwecken überlassen. Hierfür versteuerte er einen geldwerten Vorteil. Diesen berechnete er aufgrund eines Fahrtenbuchs zwischen 4 % und 6 % pro Jahr. Bei einer Lohnsteuerprüfung wurde dieses Fahrtenbuch analysiert und die Anerkennung versagt. Der Fall ging danach bis vor das Finanzgericht. Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten sind erlaubt Das Gericht erkannte das Fahrtenbuch als noch ordnungsgemäß an. Für die private Nutzung eines betrieblichen Kfz gilt zwar die 1 %-Regel. Wenn jedoch der Umfang der privaten Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird, kann er auch mit dem auf die private Nutzung entfallenden Teil der Aufwendungen angesetzt werden. Dies gilt dann, wenn die Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüft werden können. Dafür sind unter anderem die aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner anzugeben. Bloße Ortsangaben reichen dann aus, wenn sich der Kunde oder Geschäftspartner aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergibt. Der Mangel fehlender Adressen bei Kunden war für das Finanzgericht nicht erheblich. Denn diese waren aus den eingereichten Kundenlisten unschwer zu entnehmen. Auch der Vorwurf, dass die Adressen der Bank und des Steuerberaters fehlten, war hinnehmbar, denn er hatte nur eine Bank und einen Steuerberater. Auch der Hinweis auf ein Hotel reichte den Richtern aus. Denn es ergab sich eindeutig, dass es sich jeweils um eine Hotelübernachtung auf einer Dienstreise zu einem bestimmten Kunden handelte. Auch die in geringem Umfang aufgezeigten Differenzen von Kilometern anhand des Fahrtenbuchs mit denen eines Routenplaners waren unschädlich. Denn niemand ist verpflichtet, jeweils die kürzeste Verbindung zu wählen, wenn eine andere Route verkehrsgünstiger ist. Und auch die aus einem ordentlichen und einheitlichen Schriftbild und dem Fehlen von Knicken und Gebrauchsspuren vermutete nachträgliche Erstellung des Fahrtenbuchs war für die Richter nicht von Bedeutung. Fazit: Lassen Sie sich bei angeblichen Mängeln Ihres Fahrtenbuchs nicht gleich einschüchtern. Wenn die Fahrtenbuchdaten zusammenmit anderenUnterlagen eine eindeutige Adresse ergeben, ist die unvollständige Angabe imFahrtenbuchunschädlich. ■ © luckybusiness

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