MandantenJournal 3/2021

Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. (09421) 787 08 – 0 D-94315 Straubing Hans-Adlhoch-Straße 13 Telefon: (09421) 787 08-0 Telefax: (09421) 787 08-18 mail: info@steuercompany.com web: www.steuercompany.com Ingbert Griesbauer Steuerberater, Geschäftsführer Werden deutsche Rentnerinnen und Rentner doppelt besteuert? Die über- raschende Antwort des Bundesfi- nanzhofs: Ja, in Einzelfällen kann es zu einer nicht rechtskonformen „Dop- pelbesteuerung“ kommen. In unserem Artikel dazu zeigen wir auf, wie es zum Urteil des höchsten deutschen Steuer- gerichts gekommen ist und wie jeder Einzelne überprüfen kann, ob es auch für ihn relevant ist. Die übrigen Journal-Beiträge widmen sich nicht minder interessanten The- men. Sie gehen etwa der Frage nach, ob bei jeder Art von beruflich veran- lassten Reisen pauschale Kilome- tersätze angesetzt werden können. Oder sie zeigen, warum Zahlungen im Rahmen einer Corona-Soforthilfe nicht pfändbar sind. Das sind komplexe Themen, die oft weitere Fragen aufwerfen und bei denen schnell Beratungsbedarf ent- steht. Wenden Sie sich deshalb gerne persönlich an uns, wenn Sie zu einem der Artikel noch mehr wissen möch- ten. Wir freuen uns auf Ihre Mail oder einen Anruf. Ausgabe 3 / 2021 Alterseinkünfte aus gesetzlichen Renten werden seit 2005 nachgelagert besteu- ert. Altersrentenbeiträge mindern in der Erwerbsphase die Steuerbelastung, Ren- tenzahlungen in der Auszahlungsphase ab Rentenbeginn sind zu versteuern. Der Wechsel zu dieser Methode wurde schritt- weise vollzogen. So wird von 2005 – 2025 beginnend mit 40 % ein immer niedrigerer Teil der Beiträge nicht abziehbar, das er- folgt in jährlichen Schritten mit 2 %. Analog dazu wird von 2005 – 2040 beginnend mit 50 % auch ein immer niedrigerer Teil der Renten steuerfrei gestellt, das erfolgt von 2005 – 2020 in jährlichen Schritten von 2 % und von 2020 – 2040 von 1 % (vgl. Tabelle). Somit sind Beiträge ab 2025 voll abziehbar, Bezüge ab 2040 voll zu versteuern. Ein Betroffener hielt diese Regelung nicht für rechtmäßig. Er behauptete, dass er einer Doppelbesteuerung unterläge, weil die Summe der steuerfreien Rentenbezüge niedriger ist als die Summe der aus versteu- ertem Einkommen geleisteten Rentenbei- träge. Er ging bis zum Bundesfinanzhof. Vergleichsberechnung anzustellen Nach Auffassung der Richter hat der Kläger einen Anspruch auf Minderung des Steu- erzugriffs, wenn er nachweisen kann, dass es in seinem Fall zu einer Ungleichbehand- lung kommt. Eine solche liegt vor, wenn die EINKOMMENSTEUER Bundesfinanzhof kritisiert Rentenbesteuerung Das höchste deutsche Steuergericht hat kürzlich die geltende Besteuerung von gesetz­ lichen Rentenversicherungen für nicht rechtmäßig erachtet. Das eröffnet Rentnern, gegen die derzeitige Steuerpraxis vorzugehen.  Wer spät in Rente gegangen ist, sollte die Situation mit seinem Berater besprechen. © Drazen

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