MandantenJournal 4/2019

Editorial Wir beraten Sie gerne: Tel. (09421) 787 08 – 0 D-94315 Straubing Hans-Adlhoch-Straße 13 Telefon: (09421) 787 08-0 Telefax: (09421) 787 08-18 mail: info@steuercompany.com web: www.steuercompany.com Klaus Wolf Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Geschäftsführer Die Kosten fürs Wohnen sind hoch wie nie. Viele Eigentümer bieten Woh- nungen deshalb Gästen auf Portalen wie Airbnb an. Doch was, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in einem Mehrparteienhaus beschließt, das zu verbieten? Ist ein solcher Beschluss wirksam? Wenn Sie wissen möchten, wie der Bundesge- richtshof diese brisante Frage beant- wortet hat, lesen Sie den Artikel dazu gleich auf dieser Seite. Auch Umblättern lohnt sich. Wir haben einen Schwerpunkt zum Thema Erb- recht zusammengestellt. Besonders lesenswert ist der Fall dreier Schwes- tern, die sich die Möglichkeit erkämpf- ten, ausgesetzte Steuerschulden in Millionenhöhe steuermindernd in ihrer Erbschaftsteuererklärung geltend zu machen. Außerdem gibt es wieder viele wert- volle Informationen zu Miet-, Einkom- mens- und Arbeitsrecht. Dieses Journal zu lesen, lohnt sich also. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie zu einem der Arti- kel mehr wissen möchten! Ausgabe 4 / 2019 Die Abschreibung kann zusätzlich zur bereits bisher möglichen linearen Abschrei- bung in Anspruch genommen werden. Die neue Sonderabschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung des Wohnraumes sowie in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5 Prozent. Der neu eingeführte Gesetzesparagraph stellt fol- gende Bedingungen zur Inanspruchnahme der Abschreibung auf: Es muss sich erstens um bisher nicht vorhandenen Wohnraum handeln, d. h., die Wohnung muss neu sein. Die Förderung ist begrenzt auf nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellte Bauanträge oder eine in diesem Zeitraum getätigte Bauanzeige. Zweitens dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 € pro Quadratmeter nicht überstei- gen, ansonsten entfällt die Abschreibungs- möglichkeit ersatzlos. Der Wohnraummuss drittens für eine entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken geeignet sein. Nicht unter diese Nutzungsart fallen Ferienwohnungen, da diese nur zur vorübergehenden Beher- bergung von Personen genutzt werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, wer- EINKOMMENSTEUER Neue Sonderabschreibung bei Mietwohnungsneubau Der neue § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht eine höhere Abschreibung beim Neubau von Mietwohnungen. Diese kann sowohl vom Hersteller als auch vom Erwerber einer Wohnung in Anspruch genommen werden. Eine Wohnung gilt als neu, wenn sie bis zum Ende des Fertigstellungsjahres angeschafft wird. ©MrTwister  Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass mehr Wohnraum geschaffen wird.

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