Editorial
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www.lucks-lucks.comSein Geld in eine Immobilie zu inves
tieren, hat für viele Anleger aktuell
einen speziellen Reiz. Denn neben der
günstigen Zinslage gibt es Möglich
keiten, steuerliche Vorteile zu nutzen.
Dass man dabei professionellen Rat
einholen sollte, zeigt der Fall, den wir
im Aufmacher dieses Journals behan
deln. Denn Renovierungsarbeiten, die
nach dem Immobilienkauf anfallen,
können nur unter bestimmten
Bedingungen als sofort abziehbare
Werbungskosten geltend gemacht
werden. Warum dabei die Höhe der
„anschaffungsnahen Aufwendungen“
entscheidend ist, haben wir für Sie
zusammengefasst.
Auch in den anderen Beiträgen
des Journals haben wir wieder viel
Wissenswertes, Interessantes und
Kurioses aus unserem Beratungsalltag
zusammengetragen. Melden Sie sich
bitte bei uns, wenn für Sie ein Thema
dabei ist, über das Sie mehr erfahren
möchten!
Falls wir uns vor den Festtagen aber
nicht mehr hören, möchten wir Ihnen
schon jetzt eine frohe Weihnachtszeit
wünschen!
Ausgabe 4 / 2015
E i n k o mm e n s t e u e r
Ein Investor kaufte ein Mehrfamilien
haus für € 185.000, die auf das Gebäude
entfallenden Anschaffungskosten betrugen
€ 162.000. In den folgenden 3 Jahren gab
er umfangreiche Renovierungsarbeiten für
insgesamt netto € 39.000 in Auftrag. Es
wurden Badezimmer renoviert, Tür- und
Fenstergriffe ausgetauscht, Wände gestri
chen, Laminat verlegt, Fensterscheiben und
eine Zimmertür ausgetauscht, Kellerdecken
gedämmt, die Elektronik instandgesetzt,
die Balkonbrüstung repariert, die Heizung
gewartet, die Fassade repariert, die Brief
kastenanlage und die Gasleitung erneuert.
Die Kosten der ersten beiden Jahre machte
er im Rahmen der Vermietungseinkünfte als
sofort abziehbare Werbungskosten geltend.
Sie wurden auch ursprünglich vorläufig
anerkannt. Nach Abgabe der Erklärung für
das dritte Jahr strich das Finanzamt nach
träglich die Werbungskosten der ersten
Jahre und wollte die gesamten Maßnahmen
nur noch im Rahmen einer Erhöhung der
Anschaffungskosten anerkennen und mit
2 % auf die nächsten 50 Jahre verteilen.
Der Begriff der anschaffungsnahen
Aufwendungen
Der Fall ging bis vor das Finanzgericht
Münster, das aber dem Finanzamt in einer
Steuerliche Fallen bei
Renovierungskosten
Vorsicht beim Immobilienkauf: Renovierungskosten sind nicht unbegrenzt absetzbar.
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Übersteigen Renovierungskosten kurz nach Kauf eines Mietobjekts bestimmte
Grenzen, sind sie als anschaffungsnahe Aufwendungen nur im Rahmen der normalen
Gebäudeabschreibung zu berücksichtigen.