Vorsteuerabzug bei Export von Gebrauchtwagen aufgehoben!

Der Gesetzgeber hat den fiktiven Vorsteuerabzug mit Wirkung ab 1.1.2008 ersatzlos gestrichen.

Bis 31.12.2007 profitierten Gebrauchtwagenhändler beim Export in ein EU-Drittland gleich zweifach: Einerseits war der Export des PKWs von der Umsatzsteuer befreit, andererseits konnte ein fiktiver Vorsteuerabzug auf den ursprünglichen Erwerbspreis geltend gemacht werden, wenn der PKW zumindest seit zwei Jahren im Inland zum Verkehr zugelassen war.

Verbesserung der ökologischen Situation

Grund für die Gewährung eines fiktiven Vorsteuerabzuges war, den Export von Gebrauchtwagen in die Nachbarländer Österreichs zu fördern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Situation in den jeweiligen Ländern zu leisten. Da inzwischen unsere Nachbarländer – die der historische Gesetzgeber bei Konzeption dieser Zweifachbegünstigung im Auge hatte – Mitglieder der Europäischen Union sind, die Nachfrage nach Gebrauchtwägen aus dem „Westen“ zurückgeht und diese Bestimmung zum Vorsteuerbetrug missbraucht wurde, indem gefälschte Ausfuhrnachweise für Altkraftfahrzeuge vorgelegt wurden, hat der Gesetzgeber den fiktiven Vorsteuerabzug mit Wirkung ab 1.1.2008 ersatzlos gestrichen.

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