Umsatzsteuer bei der Verpachtung von Fischereirechten

Die Finanz meint, dass für Fischereirechte 20% Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen sind. Diese Auffassung ist aber selbst innerhalb der Finanzverwaltung nicht unumstritten.

Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof in einem speziell gelagerten Fall aus Österreich entschieden, dass die Verpachtung von Fischereirechten umsatzsteuerpflichtig ist. Die Entscheidung des Gerichtshofes wurde allerdings mit der Begründung getroffen, dass sich die Eigentümer ein Recht zu fischen vorbehalten haben und daher keine Verpachtung vorliegt. Eine Verpachtung läge nämlich nur vor, wenn man über eine Sache quasi wie ein Eigentümer verfügen kann. Es wurde daher die entscheidende Frage, ob ein Fischereirecht ein grundstücksgleiches Recht ist, gar nicht beurteilt.

Für alle Verpächter, die ihre Fischereirechte ausschließlich verpachtet haben, ist es empfehlenswert, die Fischereipacht ohne Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Erst durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in einem anderen Fall könnte endgültig Klarheit bezüglich der Umsatzsteuerfreiheit von verpachteten Fischereirechten vorliegen. Es gilt daher vorerst abzuwarten.

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