|
Freibetrag reduziert SV-BeitragsgrundlageDie Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat nun klargestellt, dass der Freibetrag für investierte Gewinne auch die Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage senkt. Da der Freibetrag für investierte Gewinne die Einkünfte reduziert, war bislang unklar, wie sich das auf die GSVG beziehungsweise FSVG-Beitragsgrundlage auswirkt. Nun ist fix, dass der Freibetrag auch die Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage senkt. Er führt damit nicht nur zu einer Steuerentlastung, sondern mitunter auch zu einer Beitragssenkung im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge. Nämlich dann, wenn der Gewinn nicht die Höchstbeitragsgrundlage (2008: € 55.020) überschreitet. Zu beachten ist dabei allerdings, dass durch die Reduzierung der Beitragsgrundlage gleichzeitig auch die Bemessungsgrundlage für die Pension verringert wird. |