Faxrechnungen weiterhin möglich!

Aufgrund bestehender Umstellungsschwierigkeiten bei zahlreichen Unternehmern wurde die Frist für Faxrechnungen bis zum 31.12.2008 verlängert. Damit können Rechnungen noch bis zu diesem Datum mittels Telefax übermittelt werden, ohne dass der Vorsteuerabzug verloren geht.

Elektronisch übermittelte Rechnungen berechtigen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sichergestellt ist, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. Dies kann durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder durch elektronischen Datenaustausch im EDI-Verfahren erfolgen. Bereits im Juli 2005 hat das Finanzministerium klargestellt, dass Rechnungen, die per Telefax übermittelt werden, ebenfalls als elektronische Rechnungen anzusehen sind. Somit berechtigen Faxrechnungen ab 1.1.2009 nur mehr dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie mit einer elektronischen Signatur versehen sind.

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