AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Als attraktive Förderung übernimmt das Arbeitsmarktservice (AMS) nun teilweise die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer.

Durch die AMS Qualifizierungsförderung soll die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch deren Qualifizierung gesichert und ein Anreiz für Arbeitgeber geschaffen werden, ihre Weiterbildungsaktivitäten zu steigern. Die Förderung steht fast allen Arbeitgebern offen. Ausgenommen sind lediglich juristische Personen des öffentlichen Rechts, politische Parteien, Gebietskörperschaften sowie radikale Vereine.

Geförderter Personenkreis:

  1. Frauen und Männer ab 45 Jahren
  2. Frauen, die über keine höhere Ausbildung verfügen als eine Lehrausbildung oder den Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule
  3. Wiedereinsteiger, wenn das Dienstverhältnis aufgrund von Kinderbetreuung mindestens ein halbes Jahr unterbrochen wurde und die Arbeitsaufnahme nicht länger als ein Jahr zurückliegt
  4. Frauen und Männer unter 45 Jahren im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden (nähere Informationen dazu beim AMS)
Die Dienstnehmer müssen sich zudem während der Qualifizierungsmaßnahme in einem vollversicherten Beschäftigungsverhältnis (also nicht geringfügig beschäftigt) oder in Elternkarenz befinden.

Keine Förderung gibt es für:
  1. Unternehmenseigentümer
  2. Geschäftsführer
  3. Arbeitnehmer in unkündbaren Arbeitverhältnissen (Beamte oder definitiv gestellte Arbeitnehmer)
  4. Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Ausfallstunden qualifiziert werden und hierfür eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten
  5. Lehrlinge
  6. überlassene Arbeitnehmer von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.
Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, deren Auswahl durch das Unternehmen in Absprache mit dem betroffenen Arbeitnehmer erfolgt. Zudem wird die Beihilfe nur nach Vorlage eines Bildungsplans gewährt, wenn die gewählte Maßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist. Das Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme vom Arbeitgeber beim AMS eingebracht werden.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Förderung zwei Drittel der Kursgebühren. Handelt es sich um eine Frau ab 45 Jahren, werden sogar drei Viertel der Gebühren vom AMS übernommen. Die maximale Förderung pro Teilnehmer und Begehren beträgt € 10.000. Die Förderung ist bei der zuständigen Geschäftsstelle des AMS zu beantragen, wobei sich die örtliche Zuständigkeit nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes richtet.

Tipp
Für die Förderung sind regional unterschiedliche Regelungen möglich. Es ist daher jedenfalls notwendig, sich vor Beginn der Bildungsmaßnahme an das für den konkreten Betrieb zuständige AMS zu wenden, um die Voraussetzungen der Förderbarkeit der angestrebten Qualifizierungsmaßnahme im Vorfeld abzuklären.

<< zurück