Betriebliche Vorsorge für Freiberufler

Selbstständige, die in der GSVG-Krankenversicherung pflichtversichert sind, wurden mit 1.1.2008 verpflichtend in das System der betrieblichen Vorsorge der „Abfertigung neu“ einbezogen.

Neben Land- und Forstwirten haben auch Freiberufler, wie etwa freiberuflich tätige Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Ziviltechniker oder Notare die Möglichkeit, freiwillig in das System zu optieren. Freiberufler können sich seit 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 entscheiden, ob sie in die betriebliche Vorsorgekasse einzahlen wollen. „Berufsanfänger“ haben ebenfalls ein Jahr ab Beginn der Tätigkeit (bzw. Beginn der Pflichtversicherung) Zeit, in das System der betrieblichen Selbstständigenvorsorge zu optieren. Der Beitritt erfolgt durch Abschluss eines Vertrages mit einer Vorsorgekasse. Wurde in das Modell optiert, ist ein späteres Opting-Out oder ein Einschränken oder Aussetzen der Beitragsleistung nicht mehr möglich.

Beitragsgrundlage und Beitragshöhe

Im Optionsmodell gibt es unterschiedliche Beitragsgrundlagen, die abhängig von der Berufsgruppe sind. Grundsätzlich sind die Beiträge auf Grundlage der vorläufigen Pensionsversicherungsbeitragsgrundlage (es kommt hier zu keiner Nachbemessung) zu entrichten. Für Ziviltechniker ist die Beitragsgrundlage jene des kammerinternen Pensionsfonds. Bei Rechtsanwälten und Notaren gilt grundsätzlich die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung als Beitragsgrundlage. Der Beitrag in die betriebliebliche Vorsorge beträgt 1,53% der Beitragsgrundlage.
Die an die Vorsorgekasse bezahlten Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Option in das System der betrieblichen Vorsorge wird daher umso günstiger, je höher das steuerpflichtige Einkommen und damit der Grenzsteuersatz ist. Bei Auszahlungen aus der betrieblichen Vorsorgekasse kommt es darauf an, ob die Auszahlung als Einmalbetrag oder als Rente erfolgt. Die Auszahlung als Einmalbetrag wird – wie auch für Dienstnehmer – mit 6% besteuert. Wird der Betrag an eine dafür vorgesehene Institution, wie etwa eine Pensionszusatzversicherung, übertragen und als laufende Rente ausbezahlt, ist die Auszahlung steuerfrei.

Beispiel

Ein Rechtsanwalt erzielt jährlich steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von € 100.000. Er macht von der Möglichkeit Gebrauch, in das System der betrieblichen Vorsorge zu optieren. Seine Beitragsgrundlage beträgt € 55.020 (jährliche Höchstbeitragsgrundlage 2008). Davon hat er Beiträge in Höhe von 1,53%, also € 841,81, an die betriebliche Vorsorgekasse zu bezahlen. Da die Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar sind und der Rechtsanwalt aufgrund der Höhe seines steuerpflichtigen Einkommens mit dem 50%igen Grenzsteuersatz besteuert wird, finanziert er sich 50% der Beiträge – das sind € 420,90 – allein durch die Steuerersparnis.

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