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Private InvestitionszuschüsseZuschüsse von privater Seite sind stets steuerpflichtig. Die Steuerpflicht kann laut einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates jedoch unter bestimmten Umständen über mehrere Jahre verteilt werden. Während das Steuerrecht für bestimmte Zuschüsse der öffentlichen Hand eine Steuerfreiheit vorsieht, stellen Zuschüsse von privater Seite (Einzelpersonen, Körperschaften des Privatrechts wie GmbH, AG etc.) immer eine steuerpflichtige Einnahme dar. Beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner löst ein privater Zuschuss immer bereits im Zeitpunkt des Zuflusses eine Steuerpflicht aus. Ist der Zuschussempfänger ein Bilanzierer und wurde zwischen Zuschussempfänger und Zuschusszahler eine Gegenleistung vereinbart, ist der Zuschuss im Ausmaß der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung unternehmensrechtlich wie steuerlich zu realisieren. Die Gegenleistung kann etwa in einer Abnahme- oder Liefergarantie oder in der Durchführung von Werbemaßnahmen bestehen. |