UID-Nummer bei Land- und Forstwirten

Land- und Forstwirte müssen ihre Optionsanträge bis spätestens 31.12. jenes Jahres, für das die Option gelten soll, einbringen. Daher wird die Vorteilhaftigkeit der Umsatzsteueroption oftmals erst gegen Ende des jeweiligen Jahres berechnet.

Das bringt häufig das Problem mit sich, dass sie zum Zeitpunkt der Anschaffung der Wirtschaftsgüter (Traktor, Mähdrescher) noch keine eigene UID Nummer haben, weil der Kauf vor dem Zeitpunkt der Option erfolgte. Aufgrund umsatzsteuerlicher Bestimmungen (die seit 1. Juli 2006 gelten) darf aber ein Vorsteuerabzug nur erfolgen, wenn bei Rechnungen über € 10.000 auch die UID-Nummer des Land- und Forstwirtes, der den Kauf tätigt, vermerkt ist. Es ist daher empfehlenswert, zu prüfen, ob auf den Eingangsrechnungen über € 10.000 die eigene UID Nummer vermerkt ist. Falls nicht, sollte eine Berichtigung der Rechnung durch den Verkäufer vorgenommen werden. Kümmert man sich darum nicht, kann es im Falle einer Betriebsprüfung zu Schwierigkeiten hinsichtlich des Vorsteuerabzuges kommen.

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