Neu: Niederlassungsprämien von Vollpauschalierung erfasst

Die Niederlassungsprämien für Junglandwirte sind aufgrund einer Klarstellung in den Einkommensteuerrichtlinien von der Vollpauschalierung umfasst. Diese Regelung gilt auch für teilpauschalierte Land- und Forstwirte.

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Entschädigungen für Wirtschaftsgüter, wenn die Aufgabe ihrer Bewirtschaftung im öffentlichen Interesse gelegen ist (etwa bei Absiedelung aus einem Überschwemmungsgebiet oder infolge Geruchsbelästigung), soweit ihnen entsprechende Aufwendungen für ersatzbeschaffte Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (Wiederbeschaffungskosten) gegenüberstehen, von der Vollpauschalierung umfasst. Dies gilt auch für teilpauschalierte Land- und Forstwirte.

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