Die neue Lehrlingsförderung

Um die Lehre für Jugendliche und Wirtschaft attraktiver zu machen, wurde noch vor der Sommerpause ein umfangreiches Jugendbeschäftigungspaket im Parlament verabschiedet. Eine neue Basisförderung tritt an Stelle der bisherigen Lehrlingsprämie.

Für ab dem 28. Juni 2008 begonnene Lehrverhältnisse tritt an Stelle der Lehrlingsausbildungsprämie die neue Basisförderung. Diese richtet sich nach der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung. Der ausbildende Betrieb erhält:

    im ersten Lehrjahr:         3 Lehrlingsentschädigungen
    im zweiten Lehrjahr:       2 Lehrlingsentschädigungen
    im dritten oder vierten Lehrjahr:     1 Lehrlingsentschädigung
    (bei dreieinhalb Ausbildungsjahren eine halbe Lehrlingsentschädigung).

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Lehrvertrag über das ganze Ausbildungsjahr aufrecht war oder durch Zeitablauf geendet hat. Die Förderung wird ebenso wie die Lehrlingsausbildungsprämie im Nachhinein gewährt. Allerdings ist nicht mehr das Finanzamt für die Förderung zuständig, sondern die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer.

Zusätzliche betriebliche Förderungen

Neben der Basisförderung besteht die Möglichkeit, zusätzlich betriebliche Förderungen für qualitätsbezogene Maßnahmen sowie für die Schaffung zusätzlicher Lehrstellen zu beantragen. Die neuen zusätzlichen Förderungen werden nicht nur für „neue“ Lehrverhältnisse, sondern auch für jene gewährt, die zum 27. Juni 2008 bereits bestanden haben. Die noch näher durch Richtlinien zu bestimmenden Förderungsmöglichkeiten sind etwa

  • ein Qualitätsbonus bei erfolgreicher Ablegung einer Qualitätsprüfung durch den Lehrling
  • ein Weiterbildungsbonus bei Weiterbildungsmaßnahmen von Ausbildnern
  • ein Erfolgsbonus bei Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg
Erstmalige Ausbildung und Schaffung neuer Lehrstellen

Auch die erstmalige Ausbildung von Lehrlingen sowie die Schaffung neuer Lehrstellen sollen gefördert werden. Diese Förderung gebührt
  • für Lehrlinge von neu gegründeten Unternehmen, die innerhalb von 5 Jahren ab Neugründung einen Lehrvertrag erhalten,
  • für Lehrlinge von Unternehmen, die erstmalig Lehrlinge ausbilden, sofern sie innerhalb eines Jahres ab Einstieg in die Ausbildung eingestellt werden,
  • für Lehrlinge von Unternehmen, die nach einer Unterbrechung von zumindest 3 Jahren erneut in die Ausbildung einsteigen, sofern die Lehrlinge innerhalb eines Jahres ab Wiedereinstieg in die Ausbildung eingestellt wurden.
Bislang gewährte der Fiskus für jedes Lehrverhältnis eine einheitliche Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von € 1.000 je Lehrling und Lehrjahr. Diese Förderung ist nun ausgelaufen. Sie gebührte nur noch für Lehrverhältnisse, die bis zum 27. Juni 2008 begründet wurden. Ein Wechsel in die neue Basisförderung ist nicht möglich.

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