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Beruflich erworbene BonusmeilenDas Finanzministerium schaffte nun mit einem Erlass Klarheit, wie Bonusmeilen von Fluglinien, die Dienstnehmer im Zuge von Dienstreisen erwerben, steuerlich zu behandeln sind. Viele Fluglinien schreiben ihren Passagieren Bonusmeilen gut, welche in Flugtickets, Upgrades oder Sachprämien eingelöst werden können. Grundsätzlich stehen für Dienstreisen gutgeschriebene Bonusmeilen dem Arbeitgeber zu. Darf jedoch der Dienstnehmer die Meilen für private Zwecke nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) dar, der als laufender Arbeitslohn lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Für die Finanz bestehen keine Bedenken, wenn der Sachbezug aufgrund von Erfahrungswerten mit 1,5% der vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen, die diese Bonusmeilen verursachten (Kosten für Flugtickets, Hotelkosten, Mietautos), geschätzt werden. Zudem ist es für die Finanz ausreichend, wenn die gesamten Bonusmeilen eines Jahres bei der Lohnverrechnung für Dezember berücksichtigt werden. |