Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente

Mit 1.1. 2009 wurde der Steuersatz auf Medikamente von 20% auf 10% gesenkt. Dies kommt den Konsumenten, viel mehr aber noch den maroden Krankenkassen zugute.

Die Krankenkassen haben, weil sie „unecht“ von der Mehrwertsteuer befreit sind, keinen Vorsteuerabzug auf die bezahlten Medikamente. Der bei ihnen als Kostenfaktor hängen bleibende Umsatzsteuer-Betrag verringert sich durch die Steuersenkung nun um die Hälfte.

Vergleicht man den Steuersatz auf Medikamente in Österreich mit den in anderen EU-Ländern, so fällt auf, dass Österreich bisher den zweithöchsten Steuersatz in der EU hatte, nur Dänemark besteuerte den Medikamentenkauf im eigenen Land mit 25% noch höher als Österreich. Wenn man sich aber die Gesamtpreise der Medikamente im Vergleich zu den anderen EU-Ländern ansieht, dann ergibt sich ein anderes Bild: Trotz der hohen Mehrwertsteuerbelastung lagen die Medikamentenpreise in Österreich bereits bisher erheblich unter dem Durchschnitt der übrigen EU-Länder. Somit kann es für einige Ausländer durchaus günstiger sein, ihren Medikamentenbedarf in Österreich zu decken.

Die Senkung der Mehrwertsteuer spiegelt sich für den vom Konsumenten zu tragenden Selbstbehalt leider nicht wieder. Dieser wurde im Vergleich zum Jahr 2008 sogar noch um € 0,10 erhöht und beträgt seit 1.1. 2009 € 4,80.

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