Vermietung von Wohnungen an die eigene GmbH

Ist der Vertrag zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen, kann eine Wohnung auch an die eigene GmbH vermietet werden. Ansonsten könnte die Finanz Missbrauch unterstellen.

Ein Missbrauch ist eine rechtliche Gestaltung, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ungewöhnlich und unangemessen ist und die nur anhand der vom Steuerpflichtigen beabsichtigten Steuerumgehung logisch erklärt werden kann. Eine Missbrauchsabsicht oder eine missbräuchliche Handlung muss von der Abgabenbehörde aber nachgewiesen werden.

Beispiel
Vermietet der Geschäftsführer einer GmbH seine Eigentumswohnungen an seine GmbH und verwendet die GmbH die Wohnungen zur zeitweiligen Unterbringung ihrer Arbeitnehmer, ist darin kein Missbrauch zu erkennen, wenn die Anmietung der Wohnungen durch die GmbH außersteuerliche Gründe (etwa die Intensivierung der Kundenbeziehungen, Erschließung neuer Kundenkreise und damit einhergehende Erhöhung der Nächtigungsfrequenz der Mitarbeiter in den angemieteten Wohnungen) hat.

Ferner muss der Mietvertrag einem Fremdvergleich standhalten. Der Mietvertrag muss also derart aufgesetzt sein, dass auch fremde Vertragspartner zu ähnlichen oder gleich lautenden Konditionen den Vertrag abgeschlossen hätten. Ist der Mietvertrag  fremdunüblich (etwa weil die Miete marktunüblich gering ist), liegt eine verdeckte Entnahme oder Gewinnausschüttung vor, die steuerlich wie eine offene Entnahme oder Ausschüttung zu behandeln ist.

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