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Investitionen in Gebäude helfen Steuern sparenWährend der Freibetrag für investierte Gewinne Investitionen in Gebäude nicht als begünstigungsfähig ansah, werden diese ab 2010 beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag berücksichtigt, sofern mit der tatsächlichen Bauausführung erst im Jahr 2009 begonnen wird. Ab der Veranlagung 2010 wird die bisher nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zustehende Kürzung des steuerpflichtigen Gewinnes (Freibetrag für investierte Gewinne) allen natürlichen Personen zuteil, die betriebliche Einkünfte erzielen. Der neue Gewinnfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen im Ausmaß von max. € 100.000 zu und zerfällt in einen Grundfreibetrag sowie einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Der Grundfreibetrag wird bis zu einem Gewinn von € 30.000 jedem Steuerpflichtigen gewährt und führt bei diesem zu einer 13%igen Kürzung seines steuerpflichtigen Gewinnes. Für Gewinne über € 30.000 bis € 769.230 kann ebenfalls eine Kürzung des steuerpflichtigen Gewinnes um 13% erfolgen, wenn zumindest im selben Ausmaß Neuinvestitionen getätigt wurden. |