Finanz kündigt Schwerpunktprüfung für Umsatzsteuer an

Die Finanz wird in nächster Zeit verstärkt kontrollieren, ob alle Unternehmer, die von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sind, auch tatsächlich ihre Umsatzsteuerschuld ans Finanzamt abführen und ihre Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) abgeben.

Sind Sie bisher Ihrer Verpflichtung nicht oder nur von Fall zu Fall nachgekommen, so holen Sie diese bitte möglichst rasch nach. Wenn die Finanz bei Ihnen Unregelmäßigkeiten bei der Abgabe der UVAs feststellt

  • werden Säumnis- (2%) und Verspätungszuschläge (bis zu 10%) verhängt,
  • können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden,
  • kann Ihnen ein Finanzstrafverfahren drohen.
Sollten Sie zu Recht keine UVAs mehr abgeben oder keine Umsatzsteuer mehr zahlen, weil Sie gar nicht mehr unternehmerisch tätig sind, so empfehlen wir Ihnen – sofern Sie es nicht ohnehin bereits getan haben – von selbst aktiv zu werden und diesen Umstand dem Finanzamt zu melden. Sie verhindern dadurch von vornherein, dass eine Prüfung gegen Sie eingeleitet wird. Wenn Sie aber tatsächlich in der Vergangenheit die Umsatzsteuer unter dem Jahr „vernachlässigt“ haben, so müssen Sie spätestens jetzt tätig werden! Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen, Ihre Steuerversäumnisse mit den geringstmöglichen Konsequenzen nachzuholen.

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