Der neue Gewinnfreibetrag aus Sicht der Landwirte

Landwirte können ab 2010 einen Grundfreibetrag und unter bestimmten Voraussetzungen einen investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag geltend machen.

Grundfreibetrag
Ein Grundfreibetrag von 13 % des Gewinnes steht allen Landwirten (auch pauschalierten Landwirten!) zu. Der Grundfreibetrag kann bis zu einen Gewinn von € 30.000 beansprucht werden.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Buchführende Landwirte und Einnahmen-Ausgaben-Rechner dürfen neben dem Grundfreibetrag einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag absetzen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beträgt 13 % des zwischen € 30.001 und € 100.000 liegenden Gewinnes aus der Land- und Forstwirtschaft und stellt eine investitionsabhängige Erhöhung des Grundfreibetrages dar. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung zur Gänze durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter gedeckt ist.

Beispiel: Der buchführungspflichtige Landwirt erzielt im Jahr 2010 einen Gewinn von € 80.000. Er kauft in diesem Jahr eine Maschine um € 20.000. Sein Grundfreibetrag beträgt € 3.900. Seine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter beträgt € 20.000. Die Erhöhung des Grundfreibetrages beträgt € 50.000 und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag somit € 6.500 (= 13 % von € 50.000). Da die Anschaffungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes (Maschine um € 20.000) den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (€ 6.500) übersteigen, kann ein Gewinnfreibetrag von insgesamt € 10.400 Gewinn mindernd geltend gemacht werden. Der endgültige Gewinn beträgt sodann € 69.600.

Begünstigte Wirtschaftsgüter sind einerseits neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und andererseits bestimmte Wertpapiere, die mindestens für vier Jahre dem Betrieb gewidmet werden. Für Gebäude, Personenkraftwagen und geringwertige Wirtschaftsgüter steht der Freibetrag nicht zu. Bilanzierende Land- und Forstwirte können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Sie können daher schon für Investitionen im heurigen Kalenderjahr den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern ihr Wirtschaftsjahr im Jahr 2010 endet.

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