GmbH oder Einzelunternehmen – was ist „günstiger“?

Bisher gab es verschiedene Faustregeln, ab welchem Gewinn eine GmbH aus steuerlicher Sicht „günstiger“ wird als ein Einzelunternehmen. Nach der Steuerreform 2009 sind neue Überlegungen anzustellen, welche Einflüsse bei der Rechtsformwahl zu beachten sind.

Auf Seiten des Einzelunternehmens war die Regelung über die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen die einzige Bestimmung, die das Thesaurieren von Gewinnen gefördert hat. Ziel dieser Bestimmung war es, einen Anreiz zu schaffen die Eigenkapitalquote bei heimischen Unternehmen zu stärken. Bei einer GmbH war das Ansammeln von Gewinnen seit jeher günstiger, da in diesem Fall nur die  Körperschaftsteuer von 25% anfällt. Die Kapitalertragsteuer (KESt) von 25% fällt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter an.

Abgabenbelastungsvergleich

Nach neuer Rechtslage kann ein Einzelunternehmer bis zu 13% des Jahresgewinnes, jedoch maximal € 100.000, als Gewinnfreibetrag geltend machen, sofern in bestimmte Wirtschaftsgüter investiert wird. Es gilt daher zu vergleichen, ob ein Einzelunternehmen unter Anwendung des neuen Gewinnfreibetrages oder eine GmbH aus steuerlicher Sicht günstiger ist. Dafür müssen allerdings die Rahmenbedingungen der einzelnen Gesellschaften geklärt sein.
Während ein Einzelunternehmer seinen Lebensunterhalt durch laufende Entnahmen aus seinem Unternehmen decken kann, deckt der Geschäftsführer einer GmbH seinen Lebensunterhalt mit dem Geschäftsführerbezug. Im Gegensatz zur Entnahme beim Einzelunternehmen fallen beim Geschäftsführerbezug außerdem Lohnnebenkosten an.

Ausmaß der getätigten Investitionen

Der Gewinnfreibetrag wird beim Einzelunternehmer direkt bei der Gewinnermittlung berücksichtigt, während bei der GmbH nur der Geschäftsführerbezug (sofern die Beteiligung über 25% beträgt), im Regelfall in Höhe des Grundfreibetrages, gekürzt wird. Welche Rechtsform im Endeffekt günstiger ist, hängt einerseits von der                             Ausschüttungs-/Entnahmequote und andererseits vom Ausmaß der getätigten Investitionen ab. Ganz anders würde sich dieser Rechtsformenvergleich darstellen, wenn man unterstellt, dass nicht ausgeschüttet wird, sondern der gesamte Gewinn thesauriert wird.

Zunächst ist Einzelunternehmen vorteilhafter

Vereinfachend kann festgehalten werden: Zunächst ist aufgrund der Progression in der Einkommensteuer das Einzelunternehmen stets vorteilhafter als die GmbH. Ab einer gewissen Gewinnhöhe verschiebt sich die Vorteilhaftigkeit allerdings zugunsten der GmbH. Der Vorteilhaftigkeitswechsel zur GmbH tritt dabei je früher ein, je geringer die Ausschüttungs-/Entnahmequote ist und je weniger Investitionen im Sinne des neuen Gewinnfreibetrages getätigt werden. Zur Beurteilung, ob Handlungsbedarf besteht, ist allerdings jedenfalls eine genaue Einzelbetrachtung notwendig.

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