Wie viel ist meine Praxis wert?

Kein Arzt wird ad hoc in der Lage sein, den tatsächlichen Wert seiner Praxis zu nennen. Die jährlich erstellte Bilanz oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hilft dabei wenig weiter. Diese sollen vor allem der Finanz dienen, die Steuerbelastung für das jeweilige Jahr zu ermitteln, nicht aber feststellen, wie viel die Praxis tatsächlich wert ist.

Wesentliches Manko einer Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist, dass die in den Anlagegütern enthaltenen stillen Reserven und der bei Arztpraxen oft beträchtliche Firmenwert (Umfang des Patientenstamms, Vertrauensbeziehung zwischen Arzt-Patient, etc.) keine Berücksichtigung finden. Der Verkehrswert des Unternehmens lässt sich somit lediglich durch die Einholung eines Praxiswertgutachtens ermitteln.

Einholung eines Verkehrswertgutachtens

Der wohl häufigste Grund, den Verkehrswert einer Praxis zu ermitteln, ist der geplante Kauf oder Verkauf einer Praxis. Die Bestimmung eines angemessenen und zeitgemäßen Kauf- bzw. Verkaufspreises ist dabei eines der schwierigsten Probleme. Eine allgemein gültige und verbindliche Methode zur Feststellung des Verkehrswertes gibt es nicht. Wesentlich ist dabei, für welche Seite, somit für Käufer oder Verkäufer, die Bewertung durchgeführt wird. Wird den Verkäufer der maximal erzielbare Preis interessieren, werden für den Käufer andere Vorgaben eine Rolle spielen. Divergieren die Vorstellungen von der Kaufpreissumme, so kann der Gutachter damit beauftragt werden, einen Schiedswert und somit einen für beide Seiten "fairen" Preis zu finden.

Gründung oder die Auflösung einer Sozietät

Auch die Gründung oder die Auflösung einer Sozietät oder die Übertragung eines Praxisanteils gibt Anlass zur Bewertung. Für eine Gemeinschaftspraxis ist es essentiell, dass der ausscheidende Partner übergangslos nachbesetzt wird. Hier müssen sich ausscheidender und neuer Gesellschafter über den Kaufpreis einigen. Das Verkehrswertgutachten wird sich hier nur auf den betroffenen Praxisanteil beziehen, der Gutachter hat aber die gleichen Wertgrundsätze wie bei Bewertung der Einzelpraxis zu beachten.
Als weitere Gründe für die Einholung eines Verkehrswertgutachten sind die Ermittlung der jeweiligen rechtlichen Ansprüche bei Ehescheidungen oder bei Tod des Praxisinhabers (Berechnung der Pflichtteilsrechte etc.) zu nennen.

Tipp: Um den optimalen Verkaufs- bzw. Übertragungszeitpunkt Ihrer Praxis bzw. Ihres Praxisanteils zu ermitteln, wäre die Einholung von mehreren Bewertungsgutachten im Zeitablauf notwendig, was aus Kostengründen aber nicht praktikabel sein wird. Sollten Sie sich lediglich mit dem Gedanken spielen, in ein paar Jahren zu veräußern, den genauen Zeitpunkt aber noch nicht festgelegt haben, so empfehlen wir Ihnen vielmehr, eine verkürzte und dadurch wesentlich kostengünstigere erste Praxisschätzung in Auftrag zu geben. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne.

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