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Verlängerung des erhöhten Kilometergeldes bis Ende 2010Als Ausgleich zu den gestiegenen Treibstoffpreisen wurden mit 1.7.2008 das Kilometergeld, das Pendlerpauschale sowie der Pendlerzuschlag erhöht. Die Erhöhung sollte 2009 auslaufen, wird nun aber bis Ende 2010 verlängert. Kilometergeld PKW Für jede mitbeförderte Person Motorrad bis 250 cm3 Motorrad über 250 cm3 KM-Geld 0,42 0,05 0,14 0,24 Kilometergeld kann maximal für die ersten 30.000 Kilometer angesetzt werden. Bei Fahrten von mehr als 30.000 Kilometern im Jahr kann entweder das amtliche Kilometergeld für 30.000 Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten beruflichen Fahrten geltend gemacht werden. Mit dem Kilometergeld gelten insbesondere folgende Aufwendungen als abgegolten: Pendlerpauschale pro Jahr bis 20 km 20 – 40 km 40 – 60 km über 60 km kleine Pendlerpauschale € 630 € 1.242 € 1.857 große Pendlerpauschale € 342 € 1.356 € 2.361 € 3.372 Zuschlag zum Pendlerpauschale Bei Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt und die mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Gutschrift vom Finanzamt auf bis zu € 240. |