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Neuregelung beim KinderbetreuungsgeldNeben Neuerungen zu den bereits bisher bestehenden Varianten des Kinderbetreuungsgeldes kommen seit 1.1.2010 zwei weitere Modelle hinzu. Insgesamt stehen somit fünf verschiedene Varianten zur Auswahl, die in Pauschal- und einkommensabhängige Varianten unterschieden werden. Pauschalvarianten: Einkommensabhängige Variante: Pauschales Kinderbetreuungsgeld Die jeweilige Variante ist bei der erstmaligen Antragstellung zu wählen und bindet auch den zweiten Elternteil. Eltern müssen sich also gemeinsam für eine Variante entscheiden. Bei den Pauschalvarianten darf neben dem Kinderbetreuungsgeld ein Zuverdienst von bis zu 60% der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, jedenfalls aber € 16.200, erzielt werden. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Gänzlich neu seit 1.1.2010 ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Voraussetzung für den Bezug ist, dass sechs Monate vor der Geburt des Kindes tatsächlich eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, wobei Zeiten des Mutterschutzes nicht schädlich sind. Bei diesem Modell beträgt das Kinderbetreuungsgeld 80% vom (fiktiven) Wochengeld, maximal jedoch € 2.000. Neben dem einkommensabhängigen Kindergeld darf ein Zuverdienst von € 5.800 pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Tipp: Um Härtefälle zu vermeiden, können nunmehr auch Alleinerzieher unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld zwei Monate länger beziehen. Es ist darauf zu achten, dass bei Nichteinhalten der vorgeschrieben Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen das Kinderbetreuungsgeld gekürzt werden kann. |