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Herabsetzung der EinkommensteuervorauszahlungVerminderte Einnahmen oder einfach nur die Steuererleichterungen für 2010 führen zu einer geringeren Einkommensteuer. Deshalb sollten die entsprechenden Vorauszahlungen möglichst rasch angepasst werden. Mehr als notwendig sollten Sie dem Finanzamt ja nicht bezahlen. Jeder Steuerpflichtige hat für die Einkommensteuer entsprechende Vorauszahlungen zu leisten. Diese sind vierteljährlich jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt mit Bescheid vorgeschrieben. Dieser ergeht üblicherweise gleichzeitig mit dem Steuerbescheid für ein abgelaufenes Jahr. Die Vorauszahlungen werden ausgehend von der festgesetzten Jahressteuer für das Folgejahr um 4% und für jedes weitere Jahr um je 5% pro Jahr erhöht. Der Fiskus geht insofern von stetig steigende Gewinnen aus. Ersparnisse durch Steuerreform Derartige Annahmen entsprechen in der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise angespannten Lage aber oftmals nicht der Realität. Überdies wurde im Bescheid, mit dem die Vorauszahlungen für 2010 festgesetzt wurden, die Steuerreform 2009 mit den neuen Einkommensteuertarifen noch nicht berücksichtigt. Tipp: Rechtzeitig beantragen Damit die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung beim Finanzamt bereits für die nächste Vorauszahlung berücksichtigt werden kann, muss der Antrag auf Herabsetzung rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt einlangen. Bei nicht rechtzeitiger Antragstellung wirkt die Herabsetzung dann jedenfalls bei der nächsten Vorschreibung, bei der es unter Umständen zu einer entsprechenden Gutschrift kommen kann. Wenn wir Ihren Herabsetzungsantrag elektronischer übermitteln, kann ein Herabsetzungsantrag auch noch kurzfristig gestellt werden. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung und der Nachweisführung gerne behilflich! |