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Neue Rückzahlungssperre: Muss Finanzamt zu Unrecht einbehaltene Steuer zurückzahlen?Haben Sie sich bei einer Steuer zu Gunsten des Finanzamtes geirrt oder erweist sich die Entrichtung einer Steuer als unrichtig, so kann dies zum Problem werden. Wurde nämlich zu viel an Steuer abgeführt, so werden Sie diese nicht mehr in jedem Fall vom Finanzamt zurück bekommen. Beispiel: Ein Unternehmer verrechnete sich beim Verkauf seiner Fahrzeuge in der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und stellte dem Käufer zu viel Normverbrauchsabgabe in Rechnung. Führte er diese NoVA ans Finanzamt ab, so war es bisher kein Problem, den zu hohen Steuerbetrag vom Finanzamt zurück zu fordern. Dies ist jetzt anders. Welche Abgaben sind von der neuen Regelung betroffen? Die Regelung betrifft Abgaben, die nicht vom Unternehmer selbst zu tragen sind, sondern an den Kunden weiterverrechnet werden, somit etwa die Umsatzsteuer, die Normverbrauchsabgabe, die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer und andere. Nicht davon betroffen sind Kapitalertragsteuer oder Lohnsteuer. Bei diesen erfolgt nur die Abfuhr von einem anderen als dem Steuerschuldner, getragen wird sie aber vom Abgabenschuldner selbst. Steuer dennoch zurückbekommen? Eine Möglichkeit, die Steuer dennoch retour zu bekommen, besteht darin, dass man der Finanz gegenüber nachweist, dass man die Steuer – etwa aufgrund der jeweiligen Marktsituation – nicht auf die Kunden überwälzen konnte. Dieser Nachweis wird in der Regel aber schwer zu führen sein. |