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Weiterführung des freiberuflichen Betriebs durch die Familie im ErbfallKommt es innerhalb einer Familie zu einem Todesfall, so ist das für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Hat der Verstorbene eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt, erlauben es einige Berufsrechte den Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen, den Betrieb des Verstorbenen weiterzuführen. Neben den damit einhergehenden erbrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben sind dann auch steuerliche zu lösen. Einkünfte aus einem freiberuflichen Betrieb stellen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit dar. Eine Witwe, die im Regefall nicht über die fachliche Qualifikation verfügt, einen freiberuflichen Betrieb weiterzuführen, muss sich daher einen Stellvertreter suchen, der über die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, liegen auch weiterhin Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vor. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steuerlich günstiger? Die Einordnung der Einkünfte unter selbstständige Arbeit ist aus steuerlicher Sicht aus verschiedenen Gründen von Bedeutung: Tipp: Damit weiterhin selbstständige Einkünfte erzielt werden, dürfen in der Regel nur der Ehegatte oder die Kinder des Verstorbenen bzw. der/die Witwer/Witwe mit den Kindern gemeinsam den Betrieb weiterführen. Die Dauer der Weiterführung durch diese Personen ergibt sich aus im Berufsrecht geregelten Befristungen. Sind andere Berufsfremde an dem Betrieb beteiligt, führt dies zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. |