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Eigenimport von Neufahrzeugen aus der EUIn allen Fällen des Eigenimports von KFZ (Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen) aus der EU in das Inland soll nun bei der Vorschreibung der NoVA der 20%ige NoVA-Erhöhungsbetrag außer Ansatz gelassen werden. Dieser Erhöhungsbetrag von 20% widerspricht nämlich dem Gemeinschaftsrecht. Die Finanz hat daher in Reaktion auf ein aktuelles Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis ihre Rechtsauffassung betreffend Eigenimporten von Kraftfahrzeugen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geändert. Hatte man bisher ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus der EU oder einem Drittland nach Österreich eingeführt und erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen, war ja der 20%ige NoVA-Erhöhungsbetrag außer Ansatz zu lassen. Für Neufahrzeuge galt dies aber nicht. Sie wurden weiterhin mit dem Erhöhungsbetrag belastet. Der Zweck dieser Bestimmung war, bei Importen von Neu-KFZ die in der Bemessungsgrundlage der NoVA fehlende Umsatzsteuer zu kompensieren. |