Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag optimal

Ab der Veranlagung 2010 können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften (selbstständig, gewerblich, Land- und Forstwirtschaft) den neuen Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% nutzen.

Für Gewinne bis € 30.000 gilt der investitionsunabhängige Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900 (13% von € 30.000), der vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird. Dieser ist als Gegenstück zur begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes bei unselbstständig Erwerbstätigen gedacht. Darüber hinaus kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden, wenn in bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird.  Das betrifft abnutzbare körperliche Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren. Dazu zählen auch Gebäude, ausgeschlossen sind aber gebrauchte Wirtschaftsgüter oder PKWs. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt € 100.000, wozu ein Jahresgewinn € 769.230 erforderlich ist.

Achtung: Besteht ein abweichendes Wirtschaftsjahr, so können bereits Investitionen, die vor 2010 getätigt wurden, steuerlich begünstigt sein.

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