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Apotheken: Vorsicht beim begünstigten Einkauf für MitarbeiterEin Thema, das sich im Rahmen jeder GPLA-Prüfung (Prüfung der Lohnsteuer, Lohnabgaben, Sozialversicherung und Kommunalsteuer) durch das Finanzamt stellt, ist der begünstigte Bezug von Medikamenten durch das Personal. Wenn einem Dienstnehmer aufgrund seines Apotheken-Dienstverhältnisses beim Einkauf von Apothekenprodukten Rabatte gewährt werden, die andere Endverbraucher nicht erhalten, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor (Sachbezug). Dieser Sachbezug ist sowohl der Lohnsteuer (inkl. Lohnabgaben) als auch der Sozialversicherung zu unterziehen. Laut den Lohnsteuerrichtlinien darf ein Rabatt nur in jener Höhe gewährt werden, die auch "dritten" Dauerkunden gewährt wird. Ein Vergleich mit Großkunden, die vielleicht noch höhere Rabatte erhalten, ist dabei nicht zulässig. |