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Das Ende der begünstigten AuslandstätigkeitenDie Bestimmung der begünstigten Auslandstätigkeiten ("Montageregelung") hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Mit der Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung fällt auch die Befreiung von allen anderen Lohnnebenkosten (KommSt, DB, DZ) weg. Die so genannte Montageregelung bewirkte bisher eine inländische Steuerbefreiung für inländische Arbeitnehmer, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland beschäftigt waren, wobei die Dauer des Auslandseinsatzes jeweils ununterbrochen länger als einen Monat betragen musste. Die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung, Inbetriebnahme, Wartung etc. war bislang dann begünstigt, wenn ein inländisches Unternehmen diese Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen im Ausland ausführte und zu diesem Zweck eigene Arbeitnehmer im Ausland einsetzte. |