Die Gebühr für Kreditverträge ist gefallen

Das Budgetbegleitgesetz sieht vor, dass bei Abschluss eines Darlehens- bzw. Kreditvertrages ab 1.1.2011 keine Gebühren mehr anfallen. Bisher waren bei Abschluss solcher Verträge in schriftlicher Form Gebühren in Höhe von 0,8% der Kreditsumme abzuführen.

Ebenfalls gebührenfrei sind nun die mit Kredit- und Darlehensverträgen im Zusammenhang stehenden Erfüllungs- und Sicherungsgeschäfte. Es handelt sich dabei um Bürgschaften (bisher 1%), Hypothekarverschreibungen (bisher 1%) und Zessionen (bisher 0,8%).
Diese Änderung des Gebührengesetzes soll einen Ausgleich zur ebenfalls im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Stabilitätsabgabe schaffen. Der Stabilitätsabgabe unterliegen Kreditinstitute nach dem Bankwesengesetz, wobei als Bemessungsgrundlage die durchschnittliche Bilanzsumme des Kreditinstitutes dient.

Umsatzsteigerung für Bankinstitute

Außerdem werden mit dem Wegfall der Vertragsgebühren die Darlehens- und Kreditnehmer entlastet. Durch die Möglichkeit, einen Kredit "billiger" zu erhalten, soll es zu einer vermehrten Inanspruchnahme dieses Finanzierungsinstruments und damit für die Bankinstitute zu einer Umsatzsteigerung kommen.
Weiterhin nicht von der Befreiung umfasst ist der Abschluss von Leasingverträgen. Leasingverträge sind zivilrechtlich den Bestandsverträgen zuzurechnen und fallen daher unter eine andere gebührenrechtliche Norm. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder fordert daher in ihrer Stellungnahme zum Budgetbegleitgesetz zur Vermeidung einer "problematischen Ungleichbehandlung" von Leasing- bzw. Kreditverträgen auch die Streichung der Gebührenpflicht von Leasingverträgen.

Darlehensvertrag - Kreditvertrag

Der Vollständigkeit halber sei auf die neuen Definitionen im Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz (in Kraft seit 11.6.2010) hinzuweisen. Diesem Gesetz zufolge kommt ein Darlehensvertrag zustande, wenn der Wille von Gläubiger und Schuldner übereinstimmt. Die Übergabe der Sache selbst ist dafür nicht mehr erforderlich. Wird der Darlehensvertrag über die Hingabe von Geld entgeltlich abgeschlossen, heißt er Kreditvertrag.

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