Stichtag 1.1.2011: Was ändert sich in der Umsatzsteuer?

Mit 1.1.2011 sind einige Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer zu beachten. Unter anderem gelten neue Grenzen für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Neue Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

Betrug der Vorjahresumsatz eines regelbesteuerten Unternehmers maximal € 30.000, so kann die Umsatzsteuerzahllast vierteljährlich entrichtet werden, die Übermittlung einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist nicht erforderlich. Liegt der Vorjahresumsatz zwischen € 30.000 und € 100.000, kann die (verpflichtende) UVA vierteljährlich übermittelt werden (grundsätzlich über FinanzOnline). Weiters besteht die Pflicht zur Abgabe einer USt-Jahreserklärung. Ab € 100.000 ist die UVA monatlich zu übermitteln.

Vorjahresumsatz   Zeitraum für UVA Verpflichtung     Einreichung UVA Verpflichtung USt-Jahreserklärung
Kleinunternehmer
(bis max. € 30.000)
keine UVA 
notwendig
 Nein  Nein
Regelbesteuerung
(bis max. € 30.000)
 vierteljährlich  
(bei Zahllast)
 Nein  Ja
Zwischen € 30.000 
und € 100.000
 vierteljährlich     Ja  Ja
Über € 100.000  monatlich  Ja  Ja



















Ort der Lieferung von künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen


Ab 1.1.2011 sind die oben angeführten Leistungen nur mehr bei Erbringung an Nichtunternehmer an jenem Ort umsatzsteuerpflichtig, wo der ausführende Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Ist der Leistungsempfänger hingegen ein Unternehmer, ist die Leistung an dem Ort steuerpflichtig, von dem aus der empfangende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

Beispiel:
Unternehmer S aus der Slowakei stellt bei einer Messe in Österreich aus. Der österreichische Veranstalter verrechnet S eine Standgebühr.
Lösung:
Da der Leistungsempfänger S nicht in Österreich ansässig ist, ist die Leistung nicht in Österreich steuerbar.

Nur die Eintrittsberechtigung zu solchen Veranstaltungen (also etwa Eintrittskarten zu Museen, Messen, Konzerten) sind weiterhin sowohl bei Lieferung an Unternehmer als auch an Nichtunternehmer am Veranstaltungsort steuerbar.

Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Reinigung von Bauwerken

Gemäß dem Budgetbegleitgesetz zählt die Reinigung von Bauwerken ab 1.1.2011 zu den Bauleistungen, für die der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorgesehen ist.

Absenkung der Lieferschwelle beim Versandhandel auf 35.000 €

Für Umsätze ab 1.1.2011 wird die Lieferschwelle im Versandhandel von € 100.000 auf € 35.000 abgesenkt. Diese Änderung erfolgt aus Wettbewerbsgründen, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten heimischer Unternehmer zu verhindern.

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