Neue Umsatzsteuersätze für Holzakkordanten

Aufgrund der Bestimmungen der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung 2011 wurde die Unterordnungsgrenze bzw. Gewerbegrenze für Be- und Verarbeitung, Almausschank und Nebenerwerb von € 24.200 auf € 33.000 angehoben.

Für Forstbetriebe hat das die Auswirkung, dass Holzakkordanten, die Einnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) zwischen € 24.200 und € 33.000 erzielen, ab heuer 12% Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen. Dabei sind auf diese Einnahmengrenze andere Nebenerwerbe (etwa Holzakkordantenarbeiten bei anderen Forstbetrieben, Winterdienst), Erlöse aus dem Verkauf von be- und verarbeiteten Produkten und Almausschank anzurechnen, sofern die Tätigkeit auf Rechnung und Gefahr desselben Unternehmers ausgeübt wird. Außerdem gilt Holzakkordantentätigkeit nur dann als Nebentätigkeit (und nicht als Gewerbe), wenn das Ausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Grundfläche mehr als fünf Hektar beträgt.

Nicht auf die € 33.000,- Grenze anzurechnen sind:

  • Einnahmen aus Zimmervermietung ("Urlaub am Bauernhof")
  • Einnahmen auf Basis von ÖKL Sätzen (ohne Anrechnung der eigenen Arbeitsleistung)
Da der Forstbetrieb meist mit Gutschrift abrechnet, sollte überprüft werden, ob die Holzakkordanten die Einnahmengrenze von € 33.000 unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien überschreiten. Ist dies der Fall, sind 20% Umsatzsteuer in der Gutschrift auszuweisen. Falls nicht, ist die Umsatzsteuer mit 12% anzusetzen. Zudem kann der Fall auftreten, dass etwa der Sohn des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsführers auf eigene Rechnung tätig wird. Dann beträgt der Umsatzsteuersatz 20% oder 0% (unechte Befreiung) sofern der Sohn Kleinunternehmer ist und nicht zur Regelbesteuerung optiert.

Um im Falle von Betriebsprüfung oder Umsatzsteuernachschauen keine Probleme bezüglich der Höhe der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer zu bekommen, ist es ratsam, von den Holzakkordanten eine schriftliche Bestätigung über die Höhe des für sie anwendbaren Umsatzsteuersatzes zu verlangen.

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