Voraussetzungen für das Spendengütesiegel

Laut Kammer der Wirtschaftstreuhänder achten bereits 38% der Spender darauf, ob der Verein, dem die Spende zugewendet werden soll, das Spendengütesiegel trägt. Dieses wird seit 2001 durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vergeben und von mehr als 200 Vereinen geführt.

Dabei handelt es sich jedoch bei weitem nicht nur um die „ganz Großen“, auch für kleinere Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (kurz NPOs) ist das Spendengütesiegel interessant. Es trägt zu mehr Transparenz für Spender und Verein und zur Verbesserung des internen Rechenwerks der jeweiligen NPO bei.

Unabhängige, externe Prüfung

Um das Spendengütesiegel zu erhalten, muss sich der Verein bzw. die NPO einer unabhängigen, externen Prüfung unterziehen. Folgende Kriterien werden dabei von einem Wirtschaftstreuhänder „unter die Lupe“ genommen:

  • Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
  • Internes Kontrollsystem
  • Satzungsgemäße und widmungsgemäße Verwendung der Spenden
  • Einhaltung der Grundsätze „Sparsamkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“
  • Finanzpolitik der Organisation bei Verwendung der Spenden
  • Personalwesen
  • Lauterkeit der Werbung, Ethik der Spendenwerbung
Jährliche Spendengütesiegel-Prüfung

Die jährliche Spendengütesiegel-Prüfung muss spätestens neun Monate nach dem Abschlussstichtag des Vereins abgeschlossen sein. Innerhalb dieser Frist sind auch alle Unterlagen (Antrag auf Vergabe des Spendengütesiegels, Bekanntgabe des Prüfungsauftrages, Bestätigung des prüfenden Wirtschaftstreuhänders, Jahresbericht etc.) bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vorzulegen und der Jahresbericht ist zu veröffentlichen.
Jede NPO muss seit 1.7.2010 über einen eigenen Internetauftritt verfügen, mittels dem der Jahresbericht auch online zu stellen ist. Über die Homepage www.osgs.at kann jeder Spender abfragen, welche Vereine und NPOs das Spendengütesiegel führen dürfen und ob die an den Verein vergebene Registriernummer noch gültig ist.

Prüfung der letzten drei Rechnungsjahre

Vereine, die das Spendengütesiegel erstmalig beantragen, haben die Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders über die erfolgreiche Prüfung der letzten drei Rechnungsjahre vorzulegen. Die Kosten zur Erlangung des Siegels umfassen eine Bearbeitungsgebühr an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie das Honorar des prüfenden Wirtschaftstreuhänders. Wenn auch Sie für Ihren Verein das Spendengütesiegel beantragen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir beraten Sie gerne!

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