Vorsteuer bei Diäten

Pauschalbeträge von Tagesgeldern beinhalten eine 10%ige Vorsteuer, die Sie im Rahmen Ihrer Umsatzsteuerveranlagung als Vorsteuer geltend machen können.

Die Geltendmachung der Pauschalbeträge von Tagesgeldern in Höhe von € 26,40 pro Tag und von Nächtigungsgeldern in Höhe von € 15 pro Übernachtung im Zusammenhang mit den Reisekosten des Unternehmers sowie für die Reisekostenerstattungen an seine Arbeitnehmer ist für den Unternehmer von heute bereits Routine. Oftmals ist aber nicht bewusst, dass diese Pauschalbeträge eine 10%ige Vorsteuer inkludieren (€ 26,40 / 11 = € 2,4 USt), die im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagung auch als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Betrieblich veranlasste Reise im Inland?

Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug der Reisekosten des Unternehmers ist, dass eine betrieblich veranlasste Reise im Inland vorliegt. Im Zusammenhang mit den Reisekostenerstattungen an die Arbeitnehmer ist darauf zu achten, dass dessen Einkünfte dem Steuerabzug von Arbeitslohn im Inland unterliegen, dass eine Dienstreise vorliegt und die Aufwendungen der Unternehmer selbst trägt oder sie dem Arbeitnehmer erstattet.

Ausstellung eines Eigenbeleges

Wichtige weitere Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus den Pauschalbeträgen ist die Ausstellung eines Eigenbeleges durch den Unternehmer, aus welchem Zeit, Ziel, Zweck, Reisender und Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug eindeutig hervorgehen. Ein Fehlen von Informationen wie etwa der Zweck der Reise kann bereits zur Versagung des Vorsteuerabzuges führen. Im Zusammenhang mit Dienstreisen bei Arbeitnehmern ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Informationen entweder aus den Lohnverrechnungsunterlagen ableitbar sind oder sonstige Unterlagen vorhanden sind.

Reisekosten des Unternehmers Fahrtkosten Vorsteuern lt. Rechnung, jedoch keine Vorsteuer für den PKW
  Tagesgelder Pauschaler Vorsteuerabzug von jenen Tagesgeldern (max. € 26,40), die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind
   Nächtigungsgelder Vorsteuer von Nächtigungspauschale (€ 15) oder tatsächl. Vorsteuer lt. Rechnung
Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer  Fahrtkosten Vorsteuer lt. Rechnung; jedoch keine Vorsteuer für Kilometergelder
   Tagesgelder Pauschaler Vorsteuerabzug von jenen Tagesgeldern, die steuerfrei ersetzt werden
   Nächtigungsgelder Vorsteuer vom steuerfreien Nächtigungspauschale oder tatsächl. Vorsteuer lt. Rechnung


Bei Tagesgeldern ist darauf zu achten, dass der Vorsteuerabzug nur maximal bis zur Höhe des einkommensteuerlichen Pauschalbetrages (€ 26,40) möglich ist. Die Vorlage der tatsächlichen Aufwendungen führt nicht zu einer Erhöhung des Vorsteuerabzuges. Hinsichtlich des Vorsteuerabzuges bei Nächtigungsgeldern kann gewählt werden, ob der Pauschalbetrag oder die tatsächlichen Aufwendungen in Anspruch genommen werden.

Als Merkregel im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug kann festgehalten werden, dass sämtliche Kosten, die nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, auch zu einem Verlust des Vorsteuerabzuges führen.

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