Teilpauschalierung im Kleinstwald

Im Rahmen der forstlichen Einheitsbewertung wird für Kleinstwälder (Wälder mit weniger als zehn Hektar) die Höhe des Hektarsatzes im Wirtschaftswald (Hochwald) nach der Bringungslage festgelegt.

Dabei gilt es drei Bringungslagen zu unterscheiden, wobei die Bringungslage I für günstige Möglichkeiten der Holzbringung, die Bringungslage II für mittelmäßige Möglichkeiten der Holzbringung und die Bringungslage III für ungünstige Möglichkeiten der Holzbringung vorgesehen ist. Die diesbezüglichen Hektarsätze sind geordnet nach Gerichtsbezirken und Bringungslagen im Amtsblatt zur Wienerzeitung vom 25. September 1988 kundgemacht.

Vollpauschalierte Forstwirte

Vollpauschalierte Forstwirte können nun ab 2011 freiwillig ohne großer Option in der Sozialversicherung der Bauern zur Teilpauschalierung optieren. Dadurch wird es nun häufiger vorkommen, dass auch Eigentümer von Kleinstwäldern die Einkünfte aus Forstwirtschaft nach den Regeln der Teilpauschalierung ermitteln werden. Es bestehen in diesem Zusammenhang seitens der Finanzverwaltung keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln:

Bei Selbstschlägerung
70 % der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage III
60 % der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage II
50 % der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage I

Bei Holzverkäufen am Stock
30 % der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage III
20 % der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage I und II

Option zur Teilpauschalierung

Diese Sätze kommen auch zur Anwendung, wenn ein Forstwirt, der einen Kleinstwald bewirtschaftet, aus anderen Gründen (z. B große Option in der bäuerlichen Sozialversicherung) seinen Gewinn mittels der Teilpauschalierung ermittelt. Für vollpauschalierte Forstwirte wird eine Option zur Teilpauschalierung dann vorteilhaft sein, wenn er im jeweiligen Jahr wenig oder nichts schlägert. Es ist aber zu beachten, dass eine Option zur Teilpauschalierung den Forstwirt für fünf Jahre an diese Gewinnermittlungsart bindet. Daher muss auch der Vorteilhaftigkeitsvergleich für diesen Zeitraum getroffen werden.

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