Die Rot-Weiß-Rot-Karte

Staatsangehörige aus Drittstatten, die in Österreich leben und arbeiten wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Mit 1.7.2011 wurde die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittländern grundlegend geändert.

Zukünftig wird hoch qualifizierten Zuwanderern, Fachkräften in einem Mangelberuf und sonstigen Schlüsselkräften der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mit der Ausstellung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ eröffnet. Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt den ausländischen Arbeitnehmer zur befristeten Niederlassung und Ausübung der Tätigkeit beim jeweiligen Arbeitgeber. Sie gilt für eine Beschäftigungsdauer von 12 Monaten.

Mangelberufe

Die Einteilung in hoch qualifizierte Zuwanderer, Fachkräfte in einem Mangelberuf oder sonstige Schlüsselkräfte wird anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien vorgenommen. Als "Mangelberufe" kommen beispielsweise jene Berufe in Betracht, für die pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitssuchende vorgemerkt sind. Darüber hinaus ist anhand eines Punktesystems eine Mindestanzahl von Punkten zu erreichen. Ausschlaggebend sind dabei personenbezogene Kriterien wie zum Beispiel Studienabschluss oder Berufsausbildung, letztjähriges bzw. zukünftiges Gehalt, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter.

Blaue Karte EU für Höherqualifizierte

Alternativ zur Rot-Weiß-Rot-Karte können Höherqualifizierte eine „Blaue Karte EU“ beantragen. Höherqualifizierte sind Drittstaatsangehörige, die ein Studium mit dreijähriger Mindeststudiendauer absolviert haben und ein Jahresgehalt beziehen, das mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts von Vollbeschäftigten beträgt. Ein Punktesystem muss hierbei nicht durchlaufen werden, allerdings muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für die Dauer von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden und es darf für die zu besetzende Stelle kein geeigneter Inländer zur Verfügung stehen. Die Geltungsdauer dieser Karte beträgt 2 Jahre.

Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Unter der Voraussetzung einer maßgeblichen Beschäftigung im Sinne der Rot-Weiß-Rot-Karte oder der Blauen Karte EU kann eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ erlangt werden, die den unbeschränkten Arbeitsmarktzugang in Österreich eröffnet. Damit darf jedwede Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet ausgeübt werden.

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