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Neue Begünstigung bei SpendenAb 2012 sind auch Spenden an Freiwillige Feuerwehren steuerbegünstigt. Bisher waren schon Spenden an Universitäten, Museen, Forschungseinrichtungen und humanitäre Organisationen, soweit diese in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurden, steuerlich abzugsfähig. Aufgrund ihrer Vielzahl müssen sich die Freiwilligen Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände aber nicht in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eintragen lassen. Die Feuerwehren sind damit, ähnlich wie die Universitäten, bereits aufgrund des Gesetzes spendenbegünstigt. Berufs- und Betriebsfeuerwehren zählen aber nicht zum spendenbegünstigten Kreis. |