Rückumwandlung einer GmbH

Im Trubel des täglichen Entscheidungsdschungels wird oft nicht hinterfragt, ob die vor Jahren getroffene Wahl zur Gründung einer GmbH auch heute noch den Ansprüchen einer „optimalen Rechtsformwahl“ genügt.

Unbestritten hat die GmbH ihre Vorteile, wie etwa die Reduzierung der Steuerbelastung von 50% auf 43,75%. Auch bietet sich die GmbH an, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet sondern thesauriert (das heißt im Unternehmen belassen) werden sollen, damit etwa Mittel zur Tilgung von Krediten zur Verfügung stehen. Das bringt auch ein besseres Rating bei Banken und niedrigere Fremdkapitalzinsen.

Alternative: Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Der Gesetzgeber ist aber in den letzten Jahren nicht untätig geblieben und hat durch Einführung des Gewinnfreibetrages Einzelunternehmen und Personengesellschaften attraktiver gemacht, die nun eine echte Alternative zur GmbH darstellen. Bei entsprechenden Investitionen ins Anlagevermögen oder in Wertpapiere bis zu einem Gewinn in Höhe von € 769.230 werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften attraktiver besteuert als die GmbH.
In Fällen, in welchen die GmbH bereits seit vielen Jahren Verluste erwirtschaftet, wäre ebenfalls anzudenken, die GmbH in ein Einzelunternehmen umzuwandeln, da die Bezahlung der jährlichen Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von € 1.750 eine unnötige liquide Belastung darstellt. Auch könnten die in der GmbH angesammelten Verlustvorträge auf den Unternehmer übertragen werden, der diese gegen andere Einkünfte gegenverrechnen und somit Steuern sparen kann

Gründung einer GmbH & Co KG

Der findige Unternehmer stellt sich jedoch nun zu Recht die Frage, wie er die gegebenenfalls neuen Vorteile lukrieren kann und zusätzlich nicht die durch die GmbH erlangte Haftungsbeschränkung verliert. Hier wäre die Gründung einer GmbH & Co KG vorteilhaft, in welcher der voll haftende Komplementär eine GmbH ist. Der Unternehmer als Kommanditist haftet dann lediglich mit seiner Kommanditeinlage, die gering gehalten werden kann.

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