Steueroptimaler Verkauf von Beteiligungen

Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 und des Abgabenänderungsgesetzes 2011 herrscht derzeit Verwirrung, zu welchem Zeitpunkt die Anteile steueroptimal verkauft werden können und mit welcher Besteuerung zu rechnen ist.

Grundsätzlich gilt, dass Beteiligungen, die nach dem 1. Jänner 2011 angeschafft werden, mit 25% Kapitalertragsteuer besteuert werden. Da jedoch das neue Kapitalertragsteuergesetz erst mit 1. April 2012 in Kraft tritt, hat der Gesetzgeber damit eine Steuerfalle eingebaut. Wird nämlich die Beteiligung innerhalb des Zeitraums 1. Jänner 2011 bis 31. März 2012 angeschafft und wieder verkauft, wird der Veräußerungsertrag mit dem vollen Einkommensteuertarif besteuert. Dies bedeutet, dass dieser Fehler bei einer 50%igen Progressionsstufe 25% Einkommensteuer kostet, wenn man den Ablauf der Frist nicht abwartet. Folgende Szenarien können nun eintreten:

Kauf einer Beteiligung nach dem 1. Jänner 2011

  1. Verkauf einer Beteiligung bis zum 31. März 2012: Besteuerung mit dem jeweiligen vollen Einkommensteuersatz
  2. Verkauf einer Beteiligung ab dem 1. April 2012: Besteuerung mit 25% Kapitalertragsteuer
Kauf einer Beteiligung vor dem 1. Jänner 2011
  1. Verkauf einer Beteiligung unter 1%: Bis zum Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist Besteuerung mit dem jeweiligen vollen Einkommensteuertarif, danach steuerfrei
  2. Verkauf einer Beteiligung über 1%: Bis zum 31. März 2012 Besteuerung mit dem halben jeweiligen Durchschnittssteuersatz, ab dem 1. April 2012 Besteuerung mit 25% Kapitalertragsteuer

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