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Zweifelsfragen bei KapitalvermögenDas neue Kapitalertragsteuergesetz wurde auf April 2012 hinausgeschoben. Um eine übergangsbedingte Besteuerungslücke zu schließen, hat sich der Gesetzgeber zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist entschieden. Davon betroffen sind ausschließlich jene Anleger, die ihre Finanzprodukte im Privatvermögen halten. Je nach Finanzprodukt können sich unterschiedliche steuerliche Folgen ergeben: Anteile an Körperschaften und Fonds GmbH-Anteile, Aktien und Fondsanteile (Investment- und Immobilienfonds), die ab dem 1.1.2011 angeschafft wurden und noch vor dem 1.4.2012 wieder verkauft werden, unterliegen selbst bei Verkauf außerhalb der bisher geltenden, einjährigen Spekulationsfrist noch einer Spekulationsbesteuerung. Damit würden diese Veräußerungsgewinne jedoch der vollen Tarifsteuer unterliegen. Dies würde im Bereich der Aktien- und Beteiligungsverkäufe eine klare Schlechterstellung des Privatanlegers gegenüber einem Investor, der seine Anteile im Betriebsvermögen hält, bedeuten. Denn für Beteiligungsverkäufe innerhalb des Betriebsvermögens gilt bis 1.4.2012 wie bisher der Hälftesteuersatz. Ob diese Schlechterstellung des Privatanlegers durch den Gesetzgeber wirklich gewollt ist und auch in der Praxis so umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Sonstiges Kapitalvermögen, das im Zeitfenster 1. Oktober 2011 bis 1. April 2012 erworben wurde - unabhängig von der Behaltefrist auf ewig spekulationsverfangen Tipp |