Betrieblichen Verluste beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Einnahmen-Ausgaben-Rechner konnten lange Zeit nur die Anlaufverluste der ersten drei Geschäftsjahre mit Gewinnen in späteren Jahren verrechnen. Seit der Veranlagung 2007 können aber auch Verlustvorträge berücksichtigt werden, die in den vorangegangenen drei Jahren entstanden sind.

Für 2012 wären dies Verluste aus den Jahren 2009 bis 2011. Zu beachten ist allerdings die sogenannte „Verlustvortragsgrenze“, wodurch Verluste, die in vorangegangenen Jahren entstanden sind, nur im Ausmaß von 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte verrechnet werden können.

Beispiel
Ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner erwirtschaftet im Jahr 2012 einen Gewinn von € 120.000. In den letzten drei Jahren (2009 bis 2011) wurden insgesamt Verluste in Höhe von € 140.000 erzielt.
Im Jahr 2012 können daher Verluste in Höhe von € 90.000 (75 % von € 120.000) einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dies führt zu einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen in Höhe von  € 30.000 (€ 120.000 - € 90.000) und zu einer Steuerersparnis in Höhe von ca. € 43.000 (vereinfachte Berechnung).
Die restlichen Verluste in Höhe von € 50.000 (€ 140.000 - € 90.000 = Verlustvortrag) gehen nicht verloren, sondern können vorgetragen und in den nächsten Jahren mit Gewinnen verrechnet werden.

Einfaches System der Gewinnermittlung

Im Vergleich zur doppelten Buchhaltung ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein einfaches System der Gewinnermittlung, wobei Gewinn oder Verlust durch Gegenüberstellung der zugeflossenen Betriebseinnahmen und der abgeflossenen Betriebsausgaben ermittelt wird. Die Gewinnermittlung durch doppelte Buchhaltung ist im Vergleich dazu aufwändiger und kostenintensiver. Allerdings bietet die doppelte Buchhaltung bei der Verlustverwertung den großen Vorteil, dass Verluste zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind und somit zu erheblichen Steuervorteilen führen können. Ein Aspekt, der bei der Wahl der Gewinnermittlungsart zu beachten ist.

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