Betriebliche Vorsorge für alle Selbstständigen

Für Dienstnehmer gibt es bereits seit 2003 die sogenannte „Abfertigung neu“, bei der der Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 1,53% des Entgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzahlt. Seit 1.1.2008 ist dieses Vorsorgemodell verpflichtend auch auf freie Dienstnehmer, Gewerbetreibende und „neue Selbstständige“ im Sinne des GSVG sowie als Opting-In-Modell auf Freiberufler und Land- und Forstwirte ausgedehnt worden.

Die monatliche Beitragsleistung beträgt im Pflichtmodell 1,53% der vorläufigen Beitragsgrundlage zur Krankenversicherung. Die an die betriebliche Vorsorgekasse bezahlten Beiträge sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Eine Auszahlung aus der Kasse ist nur dann möglich, wenn mindestens drei Einzahlungsjahre vorliegen, wobei der Anspruch auf Auszahlung erst entsteht nach mindestens zwei Jahren

  • des Ruhens der Gewerbeausübung;
  • seit dem Erlöschen der Berechtigung, die die Pflichtversicherung in der GSVG-Krankenversicherung begründet hat;
  • seit der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit (neue Selbstständige).
Einmalbetrag oder Abschluss einer Pensionszusatzversicherung?

Weiters ist eine Auszahlung – unabhängig von der Zahl der Einzahlungsjahre – dann möglich, wenn eine Eigenpension in Anspruch genommen wird oder der Anwartschaftsberechtigte verstirbt.
Bei der Auszahlung kann der Anwartschaftsberechtigte wählen, ob das angesparte Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt wird oder ob es an ein Versicherungsunternehmen zum Abschluss einer Pensionszusatzversicherung überwiesen werden und später als Rente ausgezahlt werden soll. Auch die Überweisung an eine Pensionskasse, bei der der Selbstständige bereits Berechtigter ist, ist möglich.

Die Auszahlung von Bezügen als Einmalbetrag aus der Selbstständigenvorsorge wird – wie auch bei der Auszahlung an Dienstnehmer – mit 6% Lohnsteuer besteuert. Wird der Betrag an eine dafür vorgesehene Institution (wie etwa an eine Pensionszusatzversicherung) übertragen und in der Folge als laufende Rente ausbezahlt, so ist diese Rente steuerfrei.

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