Steuerliche Behandlungen von Kunstförderungspreisen

Laut Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs- und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für vergleichbare Leistungen aufgrund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise.

Im Einkommensteuergesetz werden diverse Steuerbefreiungen aufgezählt. Weitere finden sich in anderen Gesetzen, etwa die Befreiung für Kunstförderungspreise im sogenannten Kunstförderungsgesetz. Dieses Kunstförderungsgesetz besagt, dass Staats-, Würdigungs- und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit sind.
Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen aufgrund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die unter vergleichbaren Voraussetzungen von nationalen oder internationalen Förderungsinstitutionen vergeben werden. Die Rechtsform dieser Institutionen ist dabei unbeachtlich.

Voraussetzung für eine Vergleichbarkeit ist jedenfalls, dass

  • der Preis in der Rechtsgrundlage der Institution verankert ist,
  • der Kreis an möglichen Preisträgern nicht abschließend umschrieben ist (z.B. an eine Mitgliedschaft gebunden) und
  • der Preis keinen Entgeltcharakter hat. Dies wäre etwa der Fall, wenn auf Grundlage der Preisverleihung Ansprüche an einem oder mehreren Werken erworben werden, sodass der Preis in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Kaufpreis darstellt.
Selbstverständlich dürfen im Gegenzug Ausgaben und Aufwendungen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit diesen Preisen und Stipendien stehen, steuerlich nicht abgesetzt werden.

Wichtig ist, dass die oben genannten Voraussetzungen gemäß Kunstförderungsgesetz für die Steuerfreiheit vorliegen. So sind Preise, die den Preisträgern im Rahmen eines Wettbewerbes durch eine Jury für eine konkrete Einzelleistung zuerkannt werden (z.B. Preise im Rahmen eines Architekten- oder Musikwettbewerbes, Literaturpreise, Journalistenpreise oder Filmpreise), steuerbar und steuerpflichtig.

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