|
Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe zulässigAufgrund einer Initiative der Österreichischen Hoteliervereinigung wurde ein Musterverfahren gegen die Abschaffung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe geführt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun entschieden: Die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ist zulässig. Die sachliche Rechtfertigung für diese Differenzierung sieht der VfGH darin, dass Dienstleistungsbetriebe der (beschwerdeführenden) Tourismusbranche standort- und personengebundene Leistungen anbieten, während der typische Produktionsbetrieb Güter erzeugt, die global gehandelt werden, und damit anderen Wettbewerbssituationen ausgesetzt ist. |