Änderungen im Sozialversicherungsrecht 2013

2013 ist das Jahr der Erhöhungen von Pensionsversicherungsbeiträgen, Höchstbeitragsgrundlagen und Pensionsanwartschaftszeiten.

Ab 1.1.2013 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage um € 90 angehoben. In der Gewerblichen Sozialversicherung erhöht sich mit Jänner 2013 der Pensionsversicherungs-beitragssatz von derzeit 17,5% auf 18,5%. Die Pensionsmindestbeitragsgrundlage wird bis zum Jahr 2017 auf € 654,83 eingefroren und erst danach bis zum Jahr 2022 sukzessive auf die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze abgesenkt.

Bauernsozialversicherung

In der Bauernsozialversicherung werden die Pflichtbeiträge zur Pensionsversicherung sukzessive von derzeit 16% (seit 1.7.2012) auf 16,50% (ab 1.7.2013) und schlussendlich auf 17% (ab 1.1.2015) angehoben. Weiters ist die Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung im Fall der Beitragsgrundlagen-Option auf € 713,77 ab 2013 vorgesehen.

Erhöhung der Pensionsanwartschaftszeiten

Zwischen 2013 und 2017 werden erforderliche Pensionsanwartschaftszeiten erhöht: Bei der bis 2017 auslaufenden vorzeitigen Alterspension müssen künftig bis zu 480 statt bisher 450 Versicherungsmonate bzw. 450 Beitragsmonate statt bisher 420 nachgewiesen werden. Für den Anspruch auf eine Korridorpension wird bis 2017 die erforderliche Anwartschaftszeit stufenweise von 450 auf 480 Versicherungsmonate erhöht.
Der Tätigkeitsschutz in der Invaliditätspension greift derzeit, wenn die versicherte Person mindestens 57 Jahre alt ist und jene Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann, die sie in den letzten 15 Jahren mindestens 10 Jahre hindurch ausgeübt hat. Das für den Tätigkeitsschutz relevante Lebensalter wird ab 1.1.2013 bis zum Jahr 2017 stufenweise auf das 60. Lebensjahr angehoben.

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