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Mehr Förderungen für PendlerDie Bundesregierung will Pendler stärker fördern. Etwa durch die aliquote Inanspruchnahme des Pendlerpauschales auch für Teilzeitbeschäftigte oder die Erhöhung der Negativsteuer. Unverändert beibehalten wurde die Unterscheidung zwischen kleinem und großem Pendlerpauschale, das als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Lohn/Gehalt abziehbar ist. Das Pendlerpauschale ist Basis der neuen aliquoten Inanspruchnahme für Teilzeitbeschäftigte. Wird die Strecke Wohnung – Arbeitsplatz im Kalendermonat an: Bei Krankenstands-, Urlaubs- und Feiertagen wird wie bisher eine fiktive Fahrt zur Arbeit unterstellt, so dass hierdurch die Pendlerpauschalberechtigung nicht gefährdet wird. NEU: Pendlereuro als zusätzliches Zuckerl für Pendlerpauschalberechtigte Jeder, der Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat, erhält jährlich einen zusätzlichen Absetzbetrag von € 2 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Pendlereuro nach dem selben Prinzip wie das Pendlerpauschale aliquotiert. Beispiel Neu: Steuerfreies Jobticket für Nicht-Pendlerpauschalberechtigte Bezahlt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, die nicht die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen, das Ticket für Öffentliche Verkehrsmittel (zur Gänze oder nur teilweise), ist dieser Vorteil nicht mehr zu versteuern. Die Kostenübernahme darf dabei nicht vom Gehalt abgezogen werden oder anstelle einer Gehaltserhöhung erfolgen. Denn bei solchen Fällen einer „Gehaltsumwandlung“ führt die Kostenübernahme zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Neu: Erhöhung der Negativsteuer bei Pendlern mit geringem Einkommen Besteht Anspruch auf ein Pendlerpauschale und ergibt sich aufgrund der geringen Einkünfte keine oder nur eine geringe Steuerpflicht, werden bis zu € 400 jährlich gutgeschrieben. Neu: Kein Pendlerpauschale für Firmenwagen Wer seinen Firmenwagen auch für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzen darf, erhält hierfür kein Pendlerpauschale mehr und damit auch keinen Pendlereuro. Dies gilt selbst dann, wenn er etwa die Tankkosten aus eigener Tasche zu zahlen hat. |