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Umsatzsteuer: Neuigkeiten für Ist-VersteuererSeit 1.1.2013 dürfen sogenannte Ist-Versteuerer auch ihren Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt der Rechnungszahlung geltend machen, sofern ihr Vorjahresumsatz weniger als 2 Millionen beträgt. Ist-Versteuerer sind Unternehmer, die die Umsatzsteuer erst bei Zahlung ihrer Kunden in die Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen müssen. Bisher konnten sich diese Unternehmer bereits bei Vorliegen der Rechnung die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Im Umsatzsteuergesetz ist geregelt, welche Unternehmer „Ist-Versteuerer“ sind und ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern haben: Freiwillig zur Soll-Besteuerung optieren? Mit Ausnahme der Versorgungsunternehmen können sämtliche genannten Unternehmer freiwillig zur Versteuerung nach vereinbarten Entgelten, der sogenannten Soll-Besteuerung, optieren. Diese Option muss spätestens gemeinsam mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) eines Wirtschaftsjahres erfolgen. Bei der Soll-Besteuerung hat der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Rechnungslegung in seine UVA aufzunehmen. Anschaffung von Anlagevermögen |