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Anpassung der PersonalrückstellungenIn den vergangenen Jahren wurde von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) für die Berechnung von Personalrückstellungen ein Zinssatz in Höhe von 3% bis 4% empfohlen. Aufgrund der schlechten Realzinssatzentwicklung musste diese Empfehlung nach unten korrigiert werden, was zu einer Erhöhung dieser Rückstellungen und einer Ergebnisbelastung in der Bilanz führen kann. Ein buchführungspflichtiges Unternehmen hat laufend Personalrückstellungen - etwa für kommende Abfertigungs-, Jubiläums- und Pensionsverpflichtungen - zu bilden. Die Berechnung dieser Personalrückstellungen erfolgt nach versicherungs- bzw. finanzmathematischen Verfahren, bei welchen der zukünftige Kapitalbedarf zur Deckung der jeweiligen Verpflichtungen auf den Bilanzstichtag abgezinst wird. Zinssatz mit Kapitalmarkt verknüpft Dieser Zinssatz, welcher der Berechnung der Personalrückstellung zugrunde gelegt wird, ist eng mit den Entwicklungen am Kapitalmarkt verknüpft und leitet sich aus erstklassigen festverzinslichen Industrieanleihen mit mittleren Laufzeiten ab. Bisher wurde dabei von einem Realzinssatz (= Nominalzinssatz abzüglich Inflationsrate) in Höhe von 3% bis 4% ausgegangen. Durch die starken Schwankungen am Kapitalmarkt wird für die Berechnung der Personalrückstellungen nun ein Zinssatz in Höhe von 2% bis 3% empfohlen. Tipp |